Bearbeitet Semesterbeitrag Frist
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich des Semesterbeitrags, genauer gesagt bin ich mir unsicher wieviel Zeit ich habe den Betrag zu überweisen, da die allgemeine Frist bis zum 1. Oktober ja nicht für Ersteinschreiber gilt?

Grund für meine Frage ist ein Missverständis/Versäumnis meinerseits wegen einem Antrag für ein Teilzeitstudium. Und dessen Bedingung diesen mindestens 14 Tage vor dem Eingang des Semesterbeitrags einzureichen.

Vielen Dank für Ihre Zeit,
Anja
Re: Semesterbeitrag Frist
Liebe Anja,

Als Studienanfängerin sollten Sie den Semesterbeitrag möglichst schon dann überweisen, wenn Sie den Zahlträger dafür in Ihrem STiNE-Account erhalten, da Ihre endgültigen Semesterunterlagen erst ab dem Zeitpunkt verschickt werden, zu dem der Beitrag eingegangen ist. Was also passieren kann, wenn Sie später überweisen, ist, dass Sie Ihre Unterlagen erst nach Semesterbeginn erhalten. Davon abgesehen ist es unproblematisch, wenn Sie den Beitrag erst zu einem späteren Zeitpunkt vor dem 01.10. überweisen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten