Guten Tag,
ich würde mich gerne auf eine Stelle im Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen bewerben.
Meine Frage ist nun ob meine Qualifikationen dafür ausreichen oder ob ich zur Qualifizierung noch ein 12 Monatiges Betriebs-Praktikum in einer bestimmten Fachrichtung absolvieren muss ?
Ich besitze einen Abschluss der allgemeinen Hochschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Garten und Landschaftsbau.
Vielen dank schon einmal im vorhinein für eine Antwort.
Gruß Daniell
Hallo Daniell,
Ihre Ausbildung ist leider nicht passend für eine der Fachrichtungen des Lehramts an Beruflichen Schulen, die an der Uni Hamburg angeboten werden. Die Ausbildung passt nur zur Fachrichtung Agrarwirtschaft, die an der Uni Hamburg nicht angeboten wird. Sie können über den Hochschulkompass recherchieren, welche deutschen Hochschulen diese Fachrichtung anbieten: https://www.hochschulkompass.de/
Alternativ können Sie, wenn Sie an der Uni Hamburg studieren möchten, ein Praktikum für eine andere Fachrichtung absolvieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... tter.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Ausbildung ist leider nicht passend für eine der Fachrichtungen des Lehramts an Beruflichen Schulen, die an der Uni Hamburg angeboten werden. Die Ausbildung passt nur zur Fachrichtung Agrarwirtschaft, die an der Uni Hamburg nicht angeboten wird. Sie können über den Hochschulkompass recherchieren, welche deutschen Hochschulen diese Fachrichtung anbieten: https://www.hochschulkompass.de/
Alternativ können Sie, wenn Sie an der Uni Hamburg studieren möchten, ein Praktikum für eine andere Fachrichtung absolvieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... tter.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Moin Moin,
Ich bin zurzeit in einer Ausbildung zum Industriekaufmann und werde Ende Juli mein erstes Lehrjahr beenden. Nun ist es ja eine Voraussetzung ein 12 monatiges Praktikum zu absolvieren oder eine abgeschlossene Ausbildung zu haben um Berufsschullehramt studieren zu können.
Da ich zurzeit ein paar Probleme mit meinem Vorgesetzten habe und nach der Ausbildung sowieso geplant hatte den Weg des Lehramts einzuschlagen, stellt sich mir die Frage, ob meine ein jährige Ausbildung als 12 monatiges Praktikum zählt? Die Richtung sollte kein Problem sein, da es reichlich kaufmännische Fächer gibt. Den Nachweis kann ich durch täglich geführte Berichtshefte erbringen und vom Betrieb ebenfalls mir bescheinigen lassen, in Form eines Arbeitszeugnisses, dass ich 12 Monate ausgebildet wurde. Bescheinigungen von der Berufsschule sollten ebenfalls kein Problem sein. Weiterhin besitze ich die allgemeine Hochschulreife.
Vielen Dank im voraus.
Ich bin zurzeit in einer Ausbildung zum Industriekaufmann und werde Ende Juli mein erstes Lehrjahr beenden. Nun ist es ja eine Voraussetzung ein 12 monatiges Praktikum zu absolvieren oder eine abgeschlossene Ausbildung zu haben um Berufsschullehramt studieren zu können.
Da ich zurzeit ein paar Probleme mit meinem Vorgesetzten habe und nach der Ausbildung sowieso geplant hatte den Weg des Lehramts einzuschlagen, stellt sich mir die Frage, ob meine ein jährige Ausbildung als 12 monatiges Praktikum zählt? Die Richtung sollte kein Problem sein, da es reichlich kaufmännische Fächer gibt. Den Nachweis kann ich durch täglich geführte Berichtshefte erbringen und vom Betrieb ebenfalls mir bescheinigen lassen, in Form eines Arbeitszeugnisses, dass ich 12 Monate ausgebildet wurde. Bescheinigungen von der Berufsschule sollten ebenfalls kein Problem sein. Weiterhin besitze ich die allgemeine Hochschulreife.
Vielen Dank im voraus.
Hallo Murat58,
Sie können prüfen lassen, ob sich das Jahr der Ausbildung als Praktikum anerkennen lässt. Das prüft das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen. Den Kontakt finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können prüfen lassen, ob sich das Jahr der Ausbildung als Praktikum anerkennen lässt. Das prüft das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen. Den Kontakt finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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