Bearbeitet Italienische Staatsbürgerin - Ausbildung in Italien abgeschlossen - deutsche Muttersprache
Guten Tag,

ich möchte mich für den Master Betriebswirtschaft bewerben, jedoch sind einige Punkte noch unklar:

-ich bin italienische Staatsbürgerin und habe meine Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Oberschule in Italien erlangt. Ist somit die Auswahl im Bewerberportal "Ausland - allgemeine Hochschulreife an einer deutschen Schule im Ausland" korrekt?

- Auch mein Erststudium habe ich in Italien abgeschlossen und hier nennt man den Abschluss "Laurea". Ist die Bezeichnung "Laurea" als Art der Abschlussprüfung also korrekt?

- Muss ich meine deutsche Muttersprache irgendwie nachweisen?

Liebe Grüße aus Italien,
Laura
Re: Italienische Staatsbürgerin - Ausbildung in Italien abgeschlossen - deutsche Muttersprache
Hallo Laura,

es gibt einen Unterschied zwischen Deutschen Schulen im Ausland und deutschsprachigen Schulen. Im Zweifel geben Sie "Ausland - allgemeine Hochschulreife im Ausland" an - bei der Bewerbung zum Master Betriebswirtschaft (Business Administration) wird die Hochschulzugangsberechtigung nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt. Es geht lediglich um die Erfassung der Daten.

In den Angaben zum Studienverlauf müssen Sie einen der Abschlüsse aus der vorgegebenen Liste auswählen. Im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" können Sie den Abschluss selbst eintragen. Entweder verwenden Sie dabei die italienische Bezeichnung oder die Variante aus dem Studienverlauf. Vielleicht hilft hier auch die englische bzw. deutsche Übersetzung Ihres Zeugnisses oder das Diploma Supplement?

Zur Bewerbung ist noch kein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich. Für die Immatrikulation müssen Sie einen der Nachweise unter https://www.uni-hamburg.de/dsh einreichen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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