Bearbeitet Härtefallantrag
Liebes Beratungsteam,

wenn ich den Härtefallantrag wegen der Betreuung Minderjähriger Kinder stelle, muss dem ausgedruckten Antrag Samt den Belegen auch der Ausdruck der Online Bewerbung zugefügt und mitgeschickt werden?
Meine zweite Frage: Bei der formlosen Begründung, in der ich auf einem gesonderten Blatt die von mir geltend gemachten Gründe ausführlich darlegen soll. In der Begründung reicht es doch in meinem Fall aus, wenn ich kurz wegen Betreuung oder Pflege eines minderjährigen Kindes (im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG) den Härtefall begründe. Ausführliche Begründung ist dann nicht nötig, oder?

Viele Grüße, Mari Scholz
Re: Härtefallantrag
Liebe Frau Scholz,

Der Ausdruck des Sonderantrags reicht aus, die Bewerbung müssen Sie nicht noch einmal mit schicken.

Im Falle der Ortsbindung aufgrund von Kindererziehung ist in der Tat keine ausführliche Begründung nötig.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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