Bearbeitet Aktualität des Nachweises über die Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren des cc-forums,

ich habe mich innerhalb der laufenden Bewerbungsfrist für einen M.Ed. in Hamburg beworben (B.A. ebenfalls an der UHH) und habe der Checkliste zur Immatrikulation entnommen, dass wir u.a. unsere Krankenversicherung erneut nachweisen sollen (Link unten, Punk 3). Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie aktuell dieser Nachweis sein muss.
Mir liegt einerseits der Nachweis vor, den ich zur Einschreibung im WiSe 16/17 genutzt habe und andererseits habe ich eine Bescheinigung der Krankenkasse vom 5.6.2019. Kann ich diesen Nachweis vom 5.6. auch zur Einschreibung nutzen, oder ist es dabei notwendig eine neue Bescheinigung zu beantragen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen.



Link:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf
Re: Aktualität des Nachweises über die Krankenversicherung
Hallo Zunft,

einen Nachweis vom 05.06.2019 können Sie auch für die Immatrikulation nutzen, wenn er die entsprechenden Daten enthält. Eine Bescheinigung über die Versicherungsdauer bzw. den Versicherungsstatus, wie sie Arbeitgeber oft fordern, ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Die "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule" enthält andere Daten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Aktualität des Nachweises über die Krankenversicherung
Sehr geehrte Frau Schulzki,

ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort!
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