Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich gerne auf einen Studienplatz an der UHH bewerben und dafür einen Antrag auf eine bevorzugte Zulassung stellen, weil ich ein FSJ im Ausland machen werde.
Da ich mich jetzt schon bewerbe, mein Dienstende (und möglicher Studienbeginn) aber erst zum WiSe 2020/21 sein wird, frage ich mich, wann ich den Sonderantrag stellen soll. Aus den Infobroschüren konnte ich das nicht eindeutig herauslesen.
Soll ich mich jetzt auf das WiSe 2019/20 bewerben und dann nächstes Jahr noch einmal, dann jedoch zusätzlich mit dem Sonderantrag? Oder stelle ich bereits jetzt den Sonderantrag und schiebe dann meinen Studienbeginn, bei Zulassung, um ein Jahr?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Hallo nik.slz,
Sie bewerben sich jetzt zum Wintersemester 2019/20 ohne einen Sonderantrag zu stellen. Sollten Sie zugelassen werden, können Sie im nächsten Jahr bei Ihrer Bewerbung einen Sonderantrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Zulassungsbescheid aus diesem Jahr gut aufheben, da Sie diesen im nächsten Jahr für den Sonderantrag benötigen. Sie müssen den Bescheid bei Ihren Unterlagen abspeichern, da Ihr Bewerbungsaccount aus diesem Jahr vor Beginn der Bewerbungsfrist im nächsten Jahr gelöscht wird, wenn Sie den Studienplatz in diesem Jahr nicht annehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie bewerben sich jetzt zum Wintersemester 2019/20 ohne einen Sonderantrag zu stellen. Sollten Sie zugelassen werden, können Sie im nächsten Jahr bei Ihrer Bewerbung einen Sonderantrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Zulassungsbescheid aus diesem Jahr gut aufheben, da Sie diesen im nächsten Jahr für den Sonderantrag benötigen. Sie müssen den Bescheid bei Ihren Unterlagen abspeichern, da Ihr Bewerbungsaccount aus diesem Jahr vor Beginn der Bewerbungsfrist im nächsten Jahr gelöscht wird, wenn Sie den Studienplatz in diesem Jahr nicht annehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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