ich bewerbe mich dieses Jahr auf den Bachelorstudiengang Psychologie. Meine Hochschulzugangsberechtigung habe ich über die Eingangsprüfung für beruflich Qualifizierte gemäß §38 an der Universität Hamburg erlangt. Im Dokument Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung finde ich den Hinweis:
Mein Abschlusszeugnis der Realschule enthält zwar keinen direkten Verweis auf ein Sprachniveau im europäischen Referenzrahmen, allerdings kann ich durch meine Zeugnisse Englischunterricht in der Klasse 5. bis 10. 6 Jahre Englischunterricht, sowie weiterführend an der Berufsschule während meiner Ausbildung nachweisen. Können Sie mir sagen ob meine Zeugnisse als Nachweis ausreichen?3.4.16 Sprachanforderungen für das Studium BSc Psychologie
Es sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) der durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (z.B. Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) erbracht worden sind, nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber, die keine Englischkenntnisse über 6 Jahre Schulunterricht oder Kenntnisse Englischer Sprache auf dem Niveau B2 zur Immatrikulation nachweisen können, werden unter Vorbehalt zugelassen und haben den Nachweis bis spätestens Ende des
ersten Fachsemesters zu erbringen und im Studienbüro der Psychologie und Bewegungswissenschaft vorzuweisen. Andernfalls wird die Immatrikulation zurückgenommen. Der Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist und bei Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
Vielen Dank im Vorfeld und liebe Grüße,
DWA