Hallo Justine,
vermutlich können Sie den Antrag gar nicht mehr löschen, da Sie die Bewerbung schon abgeschickt haben.
Ich kann im System in Ihrer Bewerbung auch keinen Sonderantrag sehen.
Da Sie keinen Sonderantrag stellen wollen, ignorieren Sie die Auswahlmöglichkeiten einfach. Selbst wenn sich doch irgendwo ein Sondereintrag reingemogelt hat, wird dieser abgelehnt, wenn Sie keine Unterlagen dazu einreichen. Sie nehmen dann trotzdem an der Auswahl nach Leistung und Wartezeit teil. Ihnen entstehen keine Nachteile aus einem abgelehnten Sonderantrag.
Die Wartesemester werden automatisch berechnet ab dem Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung abzüglich aller Zeiten, die Sie an einer deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert waren. Dafür ist kein gesonderter Antrag nötig.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
vermutlich können Sie den Antrag gar nicht mehr löschen, da Sie die Bewerbung schon abgeschickt haben.
Ich kann im System in Ihrer Bewerbung auch keinen Sonderantrag sehen.
Da Sie keinen Sonderantrag stellen wollen, ignorieren Sie die Auswahlmöglichkeiten einfach. Selbst wenn sich doch irgendwo ein Sondereintrag reingemogelt hat, wird dieser abgelehnt, wenn Sie keine Unterlagen dazu einreichen. Sie nehmen dann trotzdem an der Auswahl nach Leistung und Wartezeit teil. Ihnen entstehen keine Nachteile aus einem abgelehnten Sonderantrag.
Die Wartesemester werden automatisch berechnet ab dem Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung abzüglich aller Zeiten, die Sie an einer deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert waren. Dafür ist kein gesonderter Antrag nötig.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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