Bearbeitet Fragen zur einzureichenden Unterlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen beworben und erhielt kurz darauf eine "Sofortzulassung".
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mein Abiturzeugnis sowie die benötigten Unterlagen auf der Checkliste ("Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation Studienanfängerinnen und Studienanfänger (EU) – WiSe 2019/20") schon bis zum 15.07.2019 einreichen soll, oder erst wenn der endgültige Beschluss (hoffentlich) erteilt wurde. Denn dies würde ja vermutlich erst Anfang August geschehen, wo ich im Ausland sein werde.

Deshalb hier meine zweite Frage:
Werden Sie für die auf der Checkliste benötigten Unterlagen meine Unterschrift brauchen, und darf ich beispielsweise meinen Eltern die Erlaubnis geben die Unterlagen zu unterschreiben/einzureichen?

Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Carow
Re: Fragen zur einzureichenden Unterlagen
Liebe Lisa,

die Immatrikulationsunterlagen reichen Sie erst ein, wenn Sie den offiziellen Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerber-Account (STiNE) erhalten haben. Diesen erhalten Sie jedoch erst, nachdem Sie den Studienplatz aktiv angenommen haben oder automatisch am Ende der Koordinierungsphase 2 für Ihre höchste Priorität. Die Frist zur Einschreibung beträgt 7 Tage.

FAQ zum DoSV: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -dosv.html

Sie können Ihren Eltern auch eine Vollmacht ausstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... macht.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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