Bearbeitet Wechsel von Germanistik zu Rechtswissenschaft-Exmatrikulation nötig?
Hallo liebe Studienberatung!

Ich studiere gerade Germanistik im 2. Semester, möchte aber ab dem Wintersemester Jura studieren. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, die bisher belegten Kurse (Germanistik) noch abzuschließen und die Prüfungen mitzuschreiben? Wirkt sich das positiv auf die BAföG-Zahlung aus?
Außerdem weiß ich nicht genau, ob ich mich schon für den neuen Studiengang bewerben kann, während ich noch immatrikuliert bin, oder ob ich mich erst exmatrikulieren lassen muss, um mich neu bewerben zu können? Dass ich den Antrag neu ausfüllen muss ist mir klar, aber muss ich auch mein Abiturzeugnis neu einreichen?
Vielen Dank schon mal im voraus.

Liebe Grüße,
Mira
Re: Wechsel von Germanistik zu Rechtswissenschaft-Exmatrikulation nötig?
Liebe Mira,

eine Bewerbung für einen neuen Studiengang setzt keine Exmatrikulation voraus. Für den Fall, dass Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, bleiben Sie in Ihrem "alten" Studiengang immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus. Bei einer erfolgreichen Bewerbung, werden Sie in den neuen Studiengang umgeschrieben. Ob Sie die Prüfungen für das laufende Modul noch abschließen sollten, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Die Entscheidung hängt sicherlich auch von mehreren Faktoren ab, die wir an dieser Stelle nicht einschätzen können. Sollten Sie sich jedoch gegen das Absolvieren der Prüfungen entscheiden, raten wir immer, sich auch von den Prüfungen über das Studienbüro abzumelden.

Welche Konsequenzen ein Studiengangwechsel in Bezug auf BaföG nach sich zieht, erfragen Sie am besten direkt beim Studierendenwerk Hamburg.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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