Hallo liebes Campus-Center Team,
Ich habe einen polyvalenten Studiengang namens Combined Studies mit Lehramtsoption für Real-und Hauptschule in Vechta studiert. Nun habe ich mich im Master für Gymnasiallehramt entschieden und studiere dies seit zwei Semestern. Ich möchte im Master nun zum PriSe zurück und mich auf Grundschullehramt spezialisieren. Ist dies mit meinem Lehramtsbachelor möglich ? Wäre es grundsätzlich möglich Module aus dem Gymnasiallehramt anrechnen zu lassen?
Würde es Sinn machen sich in ein höheres Semester zu bewerben?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Nadin
Hallo Nadin,
Unabhängig davon, ob Sie bereits im Master of Education Lehramt an Gymnasien studiert haben, können Sie sich an der Uni Hamburg für den Master of Education Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I bewerben, wenn Ihr Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllt. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass Ihr Bachelorstudiengang dem KMK-Lehramtstyp 2 zuzuordnen ist. Die Erfüllung dieser und weiterer Zugangsvoraussetzungen muss Ihnen die Uni Vechta mittels des folgenden Formulars bestätigen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf
Für die Masterstudiengänge ist an der Uni Hamburg keine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich, Sie bewerben sich immer in das erste Fachsemester.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... fe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Unabhängig davon, ob Sie bereits im Master of Education Lehramt an Gymnasien studiert haben, können Sie sich an der Uni Hamburg für den Master of Education Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I bewerben, wenn Ihr Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllt. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass Ihr Bachelorstudiengang dem KMK-Lehramtstyp 2 zuzuordnen ist. Die Erfüllung dieser und weiterer Zugangsvoraussetzungen muss Ihnen die Uni Vechta mittels des folgenden Formulars bestätigen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf
Für die Masterstudiengänge ist an der Uni Hamburg keine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich, Sie bewerben sich immer in das erste Fachsemester.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... fe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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