Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich mich beruflich neu orientieren will/muss, interessiere ich mich für ein Studium der Geisteswissenschaften an der Uni Hamburg, vorzugsweise "Deutsche Sprache und Literatur" (BA, Hauptfach). Ich habe mein Abitur bereits 1984 gemacht und 1993 ein Diplom-Studium Biologie erfolgreich abgeschlossen.
Soweit ich das Online-Informationsangebot verstanden habe, kann ich mich ohne Einschränkung am regulären Bewerbungsverfahren der Uni Hamburg beteiligen, ist das richtig?
Und momentan bin ich noch berufstätig (Teilzeit, 32 h/Woche) - sollte ich mich daher gleich für ein TZ-Studium bewerben?
Im voraus vielen Dank für eine rasche Antwort und herzliche Grüße
J.Clees
Hallo Ju-Uni,
an der Universität Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerber*innen unterschieden. Lediglich für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt eine solche Unterscheidung.
Sie nehmen an der Auswahl nach Leistung und Wartezeit wie alle anderen Studienanfänger*innen teil.
Entsprechend sind auch keine Unterlagen wie Begründung oder Transcript für die Bewerbung erforderlich.
Beachten Sie auch die Hinweise unter https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen
Übrigens gilt ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern ebenfalls als Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sie könnten sich also auch mit dem Zeugnis Ihres Erststudiums bewerben. Das Abitur würden Sie dann nur als Erste HZB in der Online-Bewerbung erfassen. Die Abfrage der Ersten HZB erfolgt nur zu statistischen Zwecken. Die hier angegebene Note wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Bei der Bewerbung wird nicht nach Vollzeit- und Teilzeitstudium unterschieden. Erst im Rahmen der Immatrikulation können Sie den Teilzeitstatus beantragen, wenn ein entsprechender Grund vorliegt (s. https://www.uni-hamburg.de/teilzeit).
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
an der Universität Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerber*innen unterschieden. Lediglich für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt eine solche Unterscheidung.
Sie nehmen an der Auswahl nach Leistung und Wartezeit wie alle anderen Studienanfänger*innen teil.
Entsprechend sind auch keine Unterlagen wie Begründung oder Transcript für die Bewerbung erforderlich.
Beachten Sie auch die Hinweise unter https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen
Übrigens gilt ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern ebenfalls als Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sie könnten sich also auch mit dem Zeugnis Ihres Erststudiums bewerben. Das Abitur würden Sie dann nur als Erste HZB in der Online-Bewerbung erfassen. Die Abfrage der Ersten HZB erfolgt nur zu statistischen Zwecken. Die hier angegebene Note wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Bei der Bewerbung wird nicht nach Vollzeit- und Teilzeitstudium unterschieden. Erst im Rahmen der Immatrikulation können Sie den Teilzeitstatus beantragen, wenn ein entsprechender Grund vorliegt (s. https://www.uni-hamburg.de/teilzeit).
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schulzki,
vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
Somit wäre es in meinem Fall sinnvoller, mich mit dem Zeugnis Diplom-Biologie (Note sehr gut) statt mit dem Abiturzeugnis (Note 1,2) zu bewerben?
Und dass beide Abschlüsse in einem anderen Bundesland (NRW) erworben worden, spielt ebfls keine Rolle?
Danke nochmals und einen schönen Abend,
viele Grüße
J. Clees
vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
Somit wäre es in meinem Fall sinnvoller, mich mit dem Zeugnis Diplom-Biologie (Note sehr gut) statt mit dem Abiturzeugnis (Note 1,2) zu bewerben?
Und dass beide Abschlüsse in einem anderen Bundesland (NRW) erworben worden, spielt ebfls keine Rolle?
Danke nochmals und einen schönen Abend,
viele Grüße
J. Clees
Hallo Ju-Uni,
wenn Sie keine Note als Dezimalzahl von Ihrem Diplom haben, müssen Sie sich diese erst von Ihrer alten Hochschule ausrechnen lassen. Kann Ihnen keine Dezimalnote ausgestellt werden, würde "sehr gut" ebenfalls einer 1,2 entsprechen.
Das Bundesland der Hochschulzugangsberechtigung wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
wenn Sie keine Note als Dezimalzahl von Ihrem Diplom haben, müssen Sie sich diese erst von Ihrer alten Hochschule ausrechnen lassen. Kann Ihnen keine Dezimalnote ausgestellt werden, würde "sehr gut" ebenfalls einer 1,2 entsprechen.
Das Bundesland der Hochschulzugangsberechtigung wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
hallo Frau Schulski,
nochmals vielen Dank, allerdings verstehe ich - auch nach wiederholtem Lesen - nicht, ob und wie ich meinen Diplom-Abschluss angeben kann oder muss (Noten- und Wartezeit-mäßig ist das ja in meinem Fall egal).
Und zwar verstehe ich im folgenden Abschnitt das Wort "vor" nicht - ich habe 1984 Abitur gemacht und 1993 das Diplom in Biologie - also deutlich danach. Ich finde in der Online-Bewerbung auch nicht das Feld, wo ich "sonstige Studienberechtigung" hätte auswählen können.
"Zusätzlich zu den vorherigen Daten, bitten wir Sie um Angabe, ob Sie vor der oben genannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine andere, weitere HZB erworben haben.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und deshalb im vorangegangenen Abschnitt „sonstige Studienberechtigung“ gewählt haben, aber vorher schon das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben haben."
Da ich keine falschen Angaben machen möchte, hoffe ich, Sie können mir hier nochmal weiterhelfen.
Im voraus herzlichen Dank und ein schönes Wochenende,
viele Grüße
J.Clees
nochmals vielen Dank, allerdings verstehe ich - auch nach wiederholtem Lesen - nicht, ob und wie ich meinen Diplom-Abschluss angeben kann oder muss (Noten- und Wartezeit-mäßig ist das ja in meinem Fall egal).
Und zwar verstehe ich im folgenden Abschnitt das Wort "vor" nicht - ich habe 1984 Abitur gemacht und 1993 das Diplom in Biologie - also deutlich danach. Ich finde in der Online-Bewerbung auch nicht das Feld, wo ich "sonstige Studienberechtigung" hätte auswählen können.
"Zusätzlich zu den vorherigen Daten, bitten wir Sie um Angabe, ob Sie vor der oben genannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine andere, weitere HZB erworben haben.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und deshalb im vorangegangenen Abschnitt „sonstige Studienberechtigung“ gewählt haben, aber vorher schon das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben haben."
Da ich keine falschen Angaben machen möchte, hoffe ich, Sie können mir hier nochmal weiterhelfen.
Im voraus herzlichen Dank und ein schönes Wochenende,
viele Grüße
J.Clees
Hallo Ju-Uni,
wie Sie selbst sagen, ist es relativ egal, welches der beiden Zeugnisse Sie verwenden.
Wenn Sie sich mit dem Diplom bewerben wollen, wählen Sie im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" als Art der HZB "Sonstige Studienberechtigung" aus und tragen Datum, Land, Kreis usw. von dem Diplom-Zeugnis ein.
Sie werden dann gefragt, ob Sie noch über eine Erste HZB verfügen - ja, das tun Sie mit dem Abitur. Wenn Sie den Haken bei der Frage setzen, geben Sie dann die Daten Ihrer ersten HZB an. Diese Daten werden nur aus statistischen Gründen erfasst und im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Ist es jetzt klarer?
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
wie Sie selbst sagen, ist es relativ egal, welches der beiden Zeugnisse Sie verwenden.
Wenn Sie sich mit dem Diplom bewerben wollen, wählen Sie im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" als Art der HZB "Sonstige Studienberechtigung" aus und tragen Datum, Land, Kreis usw. von dem Diplom-Zeugnis ein.
Sie werden dann gefragt, ob Sie noch über eine Erste HZB verfügen - ja, das tun Sie mit dem Abitur. Wenn Sie den Haken bei der Frage setzen, geben Sie dann die Daten Ihrer ersten HZB an. Diese Daten werden nur aus statistischen Gründen erfasst und im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Ist es jetzt klarer?
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Ja, danke!
Ich werde, denke ich, der Einfachheit halber das Diplom "unter den Tisch fallen lassen", da die Noten identisch sind, wollte nur sicher gehen, dass das zulässig ist (in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung wird so oft betont, dass man alles korrekt machen muss, da der Antrag sonst seine Gültigkeit verliert, dass man alles dopplet und dreifach prüft
)
Schönes Wochenende!
Ich werde, denke ich, der Einfachheit halber das Diplom "unter den Tisch fallen lassen", da die Noten identisch sind, wollte nur sicher gehen, dass das zulässig ist (in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung wird so oft betont, dass man alles korrekt machen muss, da der Antrag sonst seine Gültigkeit verliert, dass man alles dopplet und dreifach prüft
Schönes Wochenende!
Hallo,
ich habe nun letzte Woche meine Bewerbung abgeschickt und eine Mail mit "Sofortzulassung" bekommen
. So ich dies richtig verstehe, muss ich dennoch warten, bis in Stine der offizielle Zulassungsbescheid eingestellt wird, richtig?
Und ich finde nirgendwo die Zeiten/Fristen für die Immatrikulation, können Sie mir da netterweise ebfls weiterhelfen?
vielen Dank und herzliche Grüße!
J. Clees
ich habe nun letzte Woche meine Bewerbung abgeschickt und eine Mail mit "Sofortzulassung" bekommen
Und ich finde nirgendwo die Zeiten/Fristen für die Immatrikulation, können Sie mir da netterweise ebfls weiterhelfen?
vielen Dank und herzliche Grüße!
J. Clees
Hallo Ju-Uni,
die Sofortzulassungen werden anhand der von Ihnen eingetragenen Note der Hochschulzugangsberechtigung verschickt. Es ist im Vorfeld fest definiert, bis zu welchem Notenwert eine Sofortzulassung ausgesprochen wird.
Den rechtsfähigen Bescheid erhalten Sie erst später - im lokalen Vergabeverfahren ist das für das WiSe 2019/20 der 14.08.2019 (s. https://www.uni-hamburg.de/termine). Dann beginnt auch erst Ihre zweiwöchige Immatrikulationsfrist.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Sofortzulassungen werden anhand der von Ihnen eingetragenen Note der Hochschulzugangsberechtigung verschickt. Es ist im Vorfeld fest definiert, bis zu welchem Notenwert eine Sofortzulassung ausgesprochen wird.
Den rechtsfähigen Bescheid erhalten Sie erst später - im lokalen Vergabeverfahren ist das für das WiSe 2019/20 der 14.08.2019 (s. https://www.uni-hamburg.de/termine). Dann beginnt auch erst Ihre zweiwöchige Immatrikulationsfrist.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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