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Zuletzt geändert von Fromfaraway45 am Di 9. Jul 2019, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Fromfaraway45,
Entscheidungen zu Härtefallanträgen für die medizinischen Studiengänge werden ausschließlich bei hochschulstart getroffen. Die Hochschulen sind daran nicht beteiligt. Daher können wir Ihnen dazu leider gar nicht weiter helfen. Sie müssen mit hochschulstart klären, ob Sie noch Möglichkeiten haben, Ihre Situation geltend zu machen.
Soweit ich mit dem Verfahren von hochschulstart vertraut bin, ist eine Schwangerschaft aber in dem zentralen Verfahren ohnehin kein ausreichender Grund für einen Härtefallantrag - schauen Sie sich dazu doch einmal das folgende Merkblatt an: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m07.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Entscheidungen zu Härtefallanträgen für die medizinischen Studiengänge werden ausschließlich bei hochschulstart getroffen. Die Hochschulen sind daran nicht beteiligt. Daher können wir Ihnen dazu leider gar nicht weiter helfen. Sie müssen mit hochschulstart klären, ob Sie noch Möglichkeiten haben, Ihre Situation geltend zu machen.
Soweit ich mit dem Verfahren von hochschulstart vertraut bin, ist eine Schwangerschaft aber in dem zentralen Verfahren ohnehin kein ausreichender Grund für einen Härtefallantrag - schauen Sie sich dazu doch einmal das folgende Merkblatt an: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m07.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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