Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich?

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Ludwig
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Registriert: Mi 3. Jun 2015, 14:28

Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich?

Beitrag von Ludwig »

Hallo liebes Team der Uni Hamburg,

ich beginne zum WS 2015/16 ein Pharmaziestudium an der Uni Hamburg, bin aber im Moment noch bei meiner alten Hochschule eingeschrieben (Universität Regensburg). Da ich meine Abschlussarbeit erst zum 30.09. abgeben kann, kann ich mich hier auch noch nicht exmatrikulieren lassen. Nun wäre meine Frage ob ein einfacher Vermerk "Exmatrikulationsbescheinigung wird nachgereicht" in den Immatrikulationsunterlagen für die Uni Hamburg in meinem Fall genügt.
Danke für Ihre Zeit.

Beste Grüße,
Ludwig
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Ludwig,

Der Vermerk reicht aus. Beachten Sie aber bitte, dass Sie, sofern Sie sich nicht im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium befinden, keine endgültigen Semesterunterlagen bekommen, bis Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
Ludwig
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Registriert: Mi 3. Jun 2015, 14:28

Re: Exmatrikulationsbescheinigung auch nachträglich?

Beitrag von Ludwig »

Alles klar, vielen Dank!
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