Hallo,
ich habe mich auf ein Zweitstudium beworben und nun mein Bachelorzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung angegeben. Leider fand ich die Hinweise in der Bewerbungsübersicht etwas verwirrend und bin nun unsicher, ob ich das Bachelorzeugnis bereits vor Bewerbungsfrist oder erst bei der möglichen Immatrikulation einreichen muss.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Zoe
Liebe Zoe,
Sie müssen den Bachelorabschluss zwar bis Bewerbungsfristende erworben haben, als Nachweis müssen Sie ihn jedoch erst bei der Immatrikulation einreichen.
"Mit einem deutschen Abitur, der Eingangsprüfung nach §38 HmbHG oder einem bereits abgeschlossenen Studium als Hochschulzugangsberechtigung sind KEINE Unterlagen einzureichen."
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html
Mit besten Grüßen,
BK
Sie müssen den Bachelorabschluss zwar bis Bewerbungsfristende erworben haben, als Nachweis müssen Sie ihn jedoch erst bei der Immatrikulation einreichen.
"Mit einem deutschen Abitur, der Eingangsprüfung nach §38 HmbHG oder einem bereits abgeschlossenen Studium als Hochschulzugangsberechtigung sind KEINE Unterlagen einzureichen."
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg