Sehr geehrte Damen und Herren,
im kommendem Wintersemester beginne ich an der Uni-Hamburg, Wirtschaftsmathematik zu studieren. Hierfür sei es erforderlich, einen Englisch-Sprachnachweis zu erbringen. Leider ist mir nicht ganz ersichtlich geworden, ob dieser bis zum 15.07. oder erst bei der Einschreibung erfolgen muss? Des Weiteren stellt sich mit die Frage, ob mein Abiturzeugnis ausreicht, oder ob noch weitere Unterlagen/ Zeugnisse erforderlich sind.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth
Liebe Elisabeth,
den Sprachnachweis müssen Sie erst bei der Immatrikulation einreichen. Das Abiturzeugnis sollte ausreichend sein, wenn aus diesem hervorgeht, dass Sie mindestens drei Jahre Englischunterricht hatten.
Mit besten Grüßen,
BK
den Sprachnachweis müssen Sie erst bei der Immatrikulation einreichen. Das Abiturzeugnis sollte ausreichend sein, wenn aus diesem hervorgeht, dass Sie mindestens drei Jahre Englischunterricht hatten.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, für ihre schnelle Antwort. Ich hatte tatsächlich seit der zweiten Klasse Englisch, allerdings steht auf dem Abiturzeugnis:
"In der ersten Fremdsprache Englisch und in der zweiten Fremdsprache Französisch ist der Unterricht in dem für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Umfang besucht worden. Das Zeugnis schließt den Erwerb gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über Kenntnisse in Latein und Griechisch vom 26. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung ein.".
Natürlich könnte ich aber auch die Zeugnisse aus den Jahrgangsstufen vor der 11. Klasse mitbringen.
Ich möchte keine Umstände machen, nur sicher gehen, dass alles soweit passt.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen!
vielen Dank, für ihre schnelle Antwort. Ich hatte tatsächlich seit der zweiten Klasse Englisch, allerdings steht auf dem Abiturzeugnis:
"In der ersten Fremdsprache Englisch und in der zweiten Fremdsprache Französisch ist der Unterricht in dem für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Umfang besucht worden. Das Zeugnis schließt den Erwerb gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über Kenntnisse in Latein und Griechisch vom 26. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung ein.".
Natürlich könnte ich aber auch die Zeugnisse aus den Jahrgangsstufen vor der 11. Klasse mitbringen.
Ich möchte keine Umstände machen, nur sicher gehen, dass alles soweit passt.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Liebe Elisabeth,
Ihr Abiturzeugnis sollte eigentlich ausreichen, legen Sie trotzdem drei Schuljahreszeugnisse Ihren Immatrikulationsunterlagen bei. Einfache Kopien genügen.
Mit besten Grüßen,
BK
Ihr Abiturzeugnis sollte eigentlich ausreichen, legen Sie trotzdem drei Schuljahreszeugnisse Ihren Immatrikulationsunterlagen bei. Einfache Kopien genügen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg