Ich beabsichtige, ab dem WS 2019 an der Universität Hamburg Kunstgeschichte zu studieren.
Im WS 1975 hatte ich mich an der Ruhruniversität Bochum eingeschrieben für u. a. das Fach Kunstgeschichte, jedoch während meines gesamten Studiums, später dann auch an der Universität Freiburg, in diesem Fach keine Leistungen erbracht.
Es gestaltet sich ungeheuer schwierig, an eine solche Erklärung heranzukommen, zumeist, weil meine Studienzeit so lange zurück reicht oder weil diese Bestätigung überhaupt unbekannt ist.
Frage: benötige ich diese Bescheinigung überhaupt? Damals gab es ja keine Exmatrikulation bei Nichterbringung von studienleistungen.
Transkript of Records nennt sich diese Unbedenklichkeitserklärung an der Universität Hamburg.
Sehr geehrte Frau Goltz!
Den Nachweis nicht erbrachter Studienleistungen (um sich in das erste Fachsemester einschreiben zu können) brauchen Sie (i.d.R.) nur, wenn der Studiengang in Name und Abschluss übereinstimmt. Da Sie 1975 nicht auf einen Bachelor of Arts studiert haben, sondern auf Diplom, können Sie sich regulär ins erste Fachsemester einschreiben. Dies würde (folglich) auch gelten, hätten Sie während Ihres Erststudiums Leistungen erbracht.
Mit freundlichen Grüßen,
Hauke Winkler
Den Nachweis nicht erbrachter Studienleistungen (um sich in das erste Fachsemester einschreiben zu können) brauchen Sie (i.d.R.) nur, wenn der Studiengang in Name und Abschluss übereinstimmt. Da Sie 1975 nicht auf einen Bachelor of Arts studiert haben, sondern auf Diplom, können Sie sich regulär ins erste Fachsemester einschreiben. Dies würde (folglich) auch gelten, hätten Sie während Ihres Erststudiums Leistungen erbracht.
Mit freundlichen Grüßen,
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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