Liebes CampusCenter-Forum-Team,
zum Wintersemester 2015/16 beginne ich mein Studium am Institut für Anglistik/Amerikanistik mit dem Nebenfach Rechtswissenschaft, und zwar aufgrund meiner Berufstätigkeit als Teilzeitstudierende. In der Genehmigung meiner Immatrikulation als Teilzeitstudierende vom 03.09.2015 werde ich aufgefordert, mich bei meiner zuständigen Prüfungsstelle zu melden, um meine Prüfungsakte dem Teilzeitstudium anzupassen.
Ich bin etwas verunsichert, da ich vom Studienbüro SLM die Auskunft erhalten habe, dass mein Teilzeitstatus jetzt noch gar nicht vermerkt wird, da eine Prüfungsakte erst beim Anmelden der Bachelor-Arbeit angelegt und erst dann wird die Einhaltung der Reglestudienzeit überprüft wird.
Die Fakultät der Rechtswissenschaft gab mir die Auskunft, dass ich erst die Orientierungseinheit besuchen und mir danach einen Termin in der Sprechstunde im Prüfungsamt zur Anpassung meiner Prüfungsakte holen soll.
Wird das demnach von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich gehandhabt? Ich möchte auf keinen Fall eine Frist versäumen.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Gitta.
Liebe Gitta,
Die Fakultäten handhaben das Anlegen von Prüfungsakten etc. in der der Tat unter Umständen unterschiedlich. Sie sollten sich daher jeweils an die Auskunft halten, die Sie direkt von der jeweiligen Fakultät erhalten haben. Bezüglich Fristen müssen Sie sich keine Sorgen machen, sofern Ihr Antrag auf ein Teilzeitstudium bereits genehmigt wurde - abgesehen von der Frist zum Einreichen des Antrags und der Nachweise zum Antrag gibt es in Bezug auf das Teilzeitstudium zu Beginn des Studiums keine Fristen, die Sie versäumen könnten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Fakultäten handhaben das Anlegen von Prüfungsakten etc. in der der Tat unter Umständen unterschiedlich. Sie sollten sich daher jeweils an die Auskunft halten, die Sie direkt von der jeweiligen Fakultät erhalten haben. Bezüglich Fristen müssen Sie sich keine Sorgen machen, sofern Ihr Antrag auf ein Teilzeitstudium bereits genehmigt wurde - abgesehen von der Frist zum Einreichen des Antrags und der Nachweise zum Antrag gibt es in Bezug auf das Teilzeitstudium zu Beginn des Studiums keine Fristen, die Sie versäumen könnten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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