Hallo,
meine Situation ist folgende. Ich habe einen Studienfachwechsel vorgenommen und wurde jetzt durch das Nachrückverfahren zugelassen. Meine Fragen sind die folgenden:
1.) muss ich noch einmal die Bescheinigungen (Krankenkasse, Zeugnis) einreichen?
2.) UND! kann ich bereits den Semesterbeitrag überweisen, da ich die Unterlagen bei Stine natürlich habe oder wäre das etwas umständlicher für die Bearbeitung?
3.)Außerdem, steht bei dem Immatrukulationsantrag dass man unbedingt ein Nebenfach wählen muss, da ich beim ersten Verfahren abgelehnt wurde stand nichts priäzises über das Nebenfach? Oder wird das in der Orientierungseinheit noch einmal erklärt?
Danke schon mal im voraus!
Hallo xyz,
1. Ja - auch bei einem Studiengangwechsel müssen Sie alle Unterlagen noch einmal vollständig und - falls gefordert amtlich beglaubigt - einreichen.
2. Sie können den Beitrag schon jetzt überweisen.
3. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, ohne zu wissen, für welchen Studiengang Sie zugelassen wurden. Wenn Sie mir dies mitteilen, kann ich Ihnen hier genaueres sagen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. Ja - auch bei einem Studiengangwechsel müssen Sie alle Unterlagen noch einmal vollständig und - falls gefordert amtlich beglaubigt - einreichen.
2. Sie können den Beitrag schon jetzt überweisen.
3. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, ohne zu wissen, für welchen Studiengang Sie zugelassen wurden. Wenn Sie mir dies mitteilen, kann ich Ihnen hier genaueres sagen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich für das Fach Anglistik/Amerikanistik beworben (Bachelor of Arts).
Als Nebenfächer hatte ich systematische und historische Musikwissenschaften angegeben. Dazu wurde dann nur der Listenplatz angegeben aber nichts von Ab- oder Zusage erwähnt.
Danke für Ihre Mühe
Ich habe mich für das Fach Anglistik/Amerikanistik beworben (Bachelor of Arts).
Als Nebenfächer hatte ich systematische und historische Musikwissenschaften angegeben. Dazu wurde dann nur der Listenplatz angegeben aber nichts von Ab- oder Zusage erwähnt.
Danke für Ihre Mühe
Hallo xyz,
Wenn in Ihren Unterlagen stand, dass eine Nebenfachwahl erforderlich ist, bedeutet das, dass Sie für die Nebenfächer, für die Sie sich beworben haben, abgelehnt wurden. Sie müssen in diesem Fall einen Antrag auf Wechsel in ein zulassungsfreies Nebenfach stellen. Den Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn in Ihren Unterlagen stand, dass eine Nebenfachwahl erforderlich ist, bedeutet das, dass Sie für die Nebenfächer, für die Sie sich beworben haben, abgelehnt wurden. Sie müssen in diesem Fall einen Antrag auf Wechsel in ein zulassungsfreies Nebenfach stellen. Den Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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