Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne erfahren auf welche Gesetzesverordnung sich die Uni Hamburg bezieht, wenn sie für den Studiengänge Pharmazie kategorisch einen Ortswechsel vor dem absolvierten Grundstudium ausschließt?
Welche Rechte besitzen Ortswechsler. die aus bestimmten familiären Gründen (Härtefälle) dennoch auf einen Wechsel vor Absolvierung des Grundstudiums angewiesen sind?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo freyanina19,
ich habe Ihre Anfrage bereits hier beantwortet: viewtopic.php?f=17&t=4257#p26709
Wir bitten darum - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
ich habe Ihre Anfrage bereits hier beantwortet: viewtopic.php?f=17&t=4257#p26709
Wir bitten darum - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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