Liebes Forum-Team,
ich habe mich für den Studiengang Rechtswissenschaft beworben und jetzt einen Zulassungsbescheid erhalten. Meine Staatsangehörigkeit ist chinesisch, aber ich habe die HZB in Deutschland erworben. Muss ich bei der Immatrikulation auch eine beglaubigte Kopie von meinem Reisepass einreichen? In der Checkliste habe ich nichts dazu gefunden, aber viele von meinen Freunde meinen, dass die anderen Universitäten nach ihrem Personalausweis bzw. ihrem Reisepass gefragt haben. Ich bin mir jetzt sehr unsicher.
Mit freundlichen Grüßen
Yining
Hallo Yining,
Nein, das müssen Sie nicht. Da Ihre deutsche HZB nachweist, dass Sie Bildungsinländer sind, ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit an der Uni Hamburg nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Nein, das müssen Sie nicht. Da Ihre deutsche HZB nachweist, dass Sie Bildungsinländer sind, ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit an der Uni Hamburg nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Einem schönen guten Tag!Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben: ↑Do 8. Aug 2019, 14:37 Hallo Yining,
Nein, das müssen Sie nicht. Da Ihre deutsche HZB nachweist, dass Sie Bildungsinländer sind, ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit an der Uni Hamburg nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
ich habe noch eine Frage bezüglich meines Aufenthaltstitels. Aber momentan ist mein Aufenthaltstitel abgelaufen. Muss ich die Kopie von dem nachreichen, wenn ich Bildungsinländer bin?
Yining
Hallo Yining,
In der Regel müssen Sie zur Immatrikulation an der Uni Hamburg keinen Aufenthaltstitel einreichen. Eine Ausnahme besteht nur, falls Sie in der Online-Bewerbung geltend gemacht haben, eine Anerkennung als Asylberechtigte/r oder subsidiär Schutzberechtigte/r oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu haben und dafür Bonuspunkte erhalten haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In der Regel müssen Sie zur Immatrikulation an der Uni Hamburg keinen Aufenthaltstitel einreichen. Eine Ausnahme besteht nur, falls Sie in der Online-Bewerbung geltend gemacht haben, eine Anerkennung als Asylberechtigte/r oder subsidiär Schutzberechtigte/r oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu haben und dafür Bonuspunkte erhalten haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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