Bearbeitet Immatrikulationsunterlagen B.Sc. in Psychologie Zweitstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Zulassungsbescheid für B.Sc. in Psychologie bekommen. Nun stelle ich gerade meine Immatrikulationsunterlagen zusammen und dabei bin ich auf 3 Fragen gestoßen:
1.) Ich habe bereits ein Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert und dies auch formgerecht angegeben. Muss ich nun noch eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses beilegen?
2.) Ich bin letztes Semester an einer anderen Hochschule für ein einziges Semester in einem weiteren Studiengang immatrikuliert gewesen. Muss ich meinen Immatrukulationsunterlagen nun eine Exmatrikulationsbescheinigung beilegen?
3.) Ich verstehe es doch richtig, dass ich sowohl den Krankenversicherungsnachweis als auch die etwaige Exmatrikulationsbescheinigung innerhalb von 10 Tagen nach Immatrukulationsfristende (also dem 03.10.) nachreichen kann oder?

Mit freundlichen Grüßen
Shorin
Re: Immatrikulationsunterlagen B.Sc. in Psychologie Zweitstu
Hallo Shorin,

1.) Sofern Sie sich nicht mit der Note des Abschlusses Ihres ersten Studiums beworben haben, sondern mit der Note Ihres Schulabschlusszeugnisses, müssen Sie keine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Studiums beilegen, sondern nur eine beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses.

2.) In diesem Fall müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule beilegen.

3.) Das ist richtig - die Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis und die Exmatrikulationsbescheinigung beträgt 10 Tage.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsunterlagen B.Sc. in Psychologie Zweitstu
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die beiden benötigten Dokumente nun nachgereicht, jedoch noch keine Mitteilung über den Eingang / Erhalt bei Ihnen bekommen. Ist es normal, keine Rückmeldung zu bekommen, oder muss ich mir in dem Fall sorgen machen?
Desweiteren frage ich mich, bis zu welchem Zeitpunkt ich den Semesterbeitrag auf Ihr Konto überwiesen haben muss bzw. zu welchem Zeitpunkt ich im Regelfall eine Zahlungsaufforderung bekomme?

Mit feundlichen Grüßen
Shorin
Re: Immatrikulationsunterlagen B.Sc. in Psychologie Zweitstu
Hallo Shorin,

Über den Eingang nachzureichender Dokumente erhalten Sie keine Bestätigung. Den Semesterbeitrag sollten Sie überweisen, sobald Ihnen der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrags in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt wurde. Sie finden den Zahlträger dort unter "Dokumente". Eine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten Sie nicht. Sollten Sie in Ihrem STiNE-Account zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Zahlträger vorfinden, wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsunterlagen B.Sc. in Psychologie Zweitstudium
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsunterlagen B.Sc. in Psychologie Zweitstudium
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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