Bearbeitet Ablehnungsbescheid
Ich habe mich online für einen Studienplatz Kunstgeschichte in Hamburg ab WS 19/20 beworben. Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen mit der Begründung, ich hätte in dem Studiengang bereits studiert und gälte deshalb nicht als Studienanfängerin. "Es fehlt der Nachweis, das Sie im beantragten Studiengang bisher keine Leistungen erbracht haben.
Ich hatte mich tatsächlich 1975 für das Fach Kunstgeschichte eingeschrieben, aber keine Studienleistungen erbracht. Auf meine Nachfrage bei den Universitäten, an denen ich damals studiert hatte, konnte mir aufgrund der langen Zeit zwischen meinem vorherigen Studium und jetzt kein Transkript of Records erstellt werden.
Daraufhin habe ich mich an das Forum der Uni Hamburg gewendet. Hauke Winkler hatte mir auf meine Frage im Forum bezüglich dieser Unbedenklichkeitsbestätigung folgendes geschrieben:" Den Nachweis nicht erbrachter Studienleistungen (um sich in das erste Fachsemester einzuschreiben zu können), brauchen Sie (i.d.R.) nur, wenn der Studiengang in Name und Abschluss übereinstimmt. Da Sie 1975 nicht auf einen Bachelor of Arts studiert haben, sondern auf Diplom, können Sie sich regulär ins erste Fachsemester einschreiben. Dies würde (folglich) auch gelten, hätten Sie während des Erststudiums Leistungen erbracht."

Demnach wäre der Ablehnungsbescheid ungültig.

AN WELCHE STELLE WENDE ICH MICH, UM DEM ABLEHNUNGSBESCHEID ZU WIDERSPRECHEN?
Re: Ablehnungsbescheid
Hallo Bettinagoltz,

Die Auskunft, die Sie von Herrn Winkler erhalten haben, ist vollkommen korrekt. Wenn die Abschlüsse der Studiengänge nicht übereinstimmen, handelt es sich nicht um den gleichen Studiengang und Sie müssen keinen Nachweis darüber einreichen, dass Sie keine Leistungen erbracht haben.

Aufgrund des Bescheids, den Sie erhalten haben, vermute ich daher, dass Sie in Ihrer Online-Bewerbung eine falsche Angabe gemacht haben. Dieser Bescheid wird erstellt, wenn Sie in der Online-Bewerbung angeben, dass Sie bereits im gleichen Studiengang studiert haben, aber keine Leistungen erbracht haben und dann keinen Nachweis einreichen. Hätten Sie korrekt angegeben, dass Sie vorher nicht im gleichen Studiengang studiert haben, wären Sie nicht abgelehnt worden, da dann kein Nachweis erforderlich gewesen wäre. Um zu überprüfen, ob das der Grund für die Ablehnung ist, benötige ich allerdings personenbezogene Daten. Daher schreiben Sie uns bitte mit der Bitte um Überprüfung und Link zu dieser Antwort über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

Sollte meine Vermutung stimmen, können Sie zwar Widerspruch einlegen, dies wird aber aller Voraussicht nach nicht erfolgreich sein, da die Ablehnung auf einer falschen Angabe beruht, die Sie selbst bei der Bewerbung gemacht haben. In solchen Fällen sind Widersprüche nur selten erfolgreich. Die Stelle bei der Sie Widerspruch einlegen, ist in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid genannt.Sie senden den Widerspruch postalisch an die dort genannte Adresse.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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