Bearbeitet Beratung für Widerspruch bei formaler Ablehnung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich auf einen Studienplatz für das Hauptfach Erziehungs-und Bildungswissenschaft beworben. Ich habe auch direkt eine Sofortzulassung erhalten. Bei den Nebenfächern waren meine Prioritäten 1. Anglistik, 2. Deutsche Sprache und Literatur und 3. Philosophie.
Im Fach Philosophie war ich vom WiSe 2017/2018 bis einschließlich SoSe 2018 an der Universität Greifswald immatrikuliert, habe jedoch nie eine Prüfungsleistung abgelegt.
Leider habe ich in meiner Bewerbung keinen Nachweis darüber angefügt, was dann zu einer formalen Ablehnung geführt hat.

Wie kann ich nun gegen diese formale Ablehnung Widerspruch mit Aussicht auf Erfolg einlegen?
Wäre es beispielsweise eine Möglichkeit ein NC-freies Nebenfach zu wählen?

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Elène Dieckmann
Re: Beratung für Widerspruch bei formaler Ablehnung
Liebe Frau Dieckmann,

Wie Sie Widerspruch einlegen, ist in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids erläutert. Erfolgreich wird dieser Widerspruch aber aller Voraussicht nach nicht sein, weil Sie die Angabe, die zur Ablehnung geführt hat, selbst in der Online-Bewerbung gemacht haben. Wenn Sie angeben, dass Sie schon im gleichen Studiengang studiert, aber keine Leistungen erbracht haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Leistungen erbracht haben, was Sie, wie Sie selbst schreiben, nicht getan haben. Sie haben daher einen Formfehler gemacht, der zur Ablehnung geführt hat. Das Ärgerliche ist, dass Sie diese Angabe gar nicht hätten machen müssen. Wenn Sie Philosophie im Hauptfach studiert haben, ist das nicht der gleiche Studiengang wie Erziehungs- und Bildungswissenschaft mit dem Nebenfach Philosophie. Sie hätten also angeben müssen, dass Sie nicht im gleichen Studiengang studiert haben. Das wird auch in den Hinweisen in der Online-Bewerbung zu diesem Auswahlfeld sehr klar erläutert. Daher lässt sich an Ihrer Ablehnung nun leider nichts mehr ändern, da Ihr eigener Fehler dazu geführt hat. Ein Widerspruch steht Ihnen natürlich trotzdem offen, ich sehe nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beratung für Widerspruch bei formaler Ablehnung
Guten Morgen Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hatte mir schon gedacht, dass die Möglichkeiten sehr eingeschränkt sind bzw. ein Widerspruch relativ zwecklos wäre.

Nun bin ich auf das Restplatzverfahren gestoßen.
Können Sie schon sagen, wie die Chancen auf einen Studienplatz in diesem Jahr stehen?

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Elène Dieckmann
Re: Beratung für Widerspruch bei formaler Ablehnung
Liebe Frau Dieckmann,

nein, das können wir leider nicht sagen, da die Immatrikulationsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei bestimmten Studiengängen kann man ein Restplatzverfahren aus Erfahrung ausschließen, für Erziehungs- und Bildungswissenschaft halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass es eines geben wird, vollkommen ausgeschlossen ist es aber nicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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