Hallo liebes Forum,
ich habe gehört, dass man mit einem 21-Stunden-Job (pro Woche) kein Vollzeitstudium antreten darf, jedoch mit einem 19-Stunden-Job.
Stimmt das, gibt es solche Regelungen? Wird das überprüft, von ggf. Krankenkasse?
Wenn ja, muss man vor Anritt des Studiums dann den Arbeitsvertrag anpassen und diese Unterlagen vorlegen?
Vielen Dank vorab für die Antwort!
Liebe Nicola,
Von Seiten der Universität Hamburg gibt es keine Beschränkungen, was die Zeit der Erwerbstätigkeit während eines Vollzeitstudiums angeht. Der Universität müssen Sie also diesbezüglich nichts vorlegen. Zu beachten ist aber, dass Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze beitragspflichtig werden. D.h. in Bezug drauf müssten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, wie vorzugehen ist, wenn Sie regelmäßig 20 Stunden in der Woche überschreiten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Von Seiten der Universität Hamburg gibt es keine Beschränkungen, was die Zeit der Erwerbstätigkeit während eines Vollzeitstudiums angeht. Der Universität müssen Sie also diesbezüglich nichts vorlegen. Zu beachten ist aber, dass Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze beitragspflichtig werden. D.h. in Bezug drauf müssten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, wie vorzugehen ist, wenn Sie regelmäßig 20 Stunden in der Woche überschreiten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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