Hallo!
meine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist datiert auf den 24.10.2018
Brauche ich für die Immatrikulationsunterlagen eine aktuellere?
LG!
Hallo Godot,
Ja, bitte lassen Sie sich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung ausstellen. Sie können die Bescheinigung auch nachreichen, sie muss nicht zwingend in der Immatrikulationsfrist vorliegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ja, bitte lassen Sie sich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung ausstellen. Sie können die Bescheinigung auch nachreichen, sie muss nicht zwingend in der Immatrikulationsfrist vorliegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Viele Grüße und eine gute Woche!
Viele Grüße und eine gute Woche!