Bearbeitet Wartesemester & Praktikum
Sehr geehrtes Team,
Aufgrund eines Ablehnungsbescheids kann ich leider mein gewünschtes Studium "Lehramt an Gymnasien für Deutsch & Geschichte" dieses Wintersemester nicht wahrnehmen. Ich würde die 2 Wartesemester jedoch gerne produktiv nutzen, beispielsweise für ein freiwilliges Praktikum an einem Gymnasium. Meine Frage ist nun wie sich bei der Bewerbung für das nächste Wintersemester 2020/2021 eben dieses Praktikum nachweisen liesse, und ob dieses freiwillige Praktikum überhaupt auf die Wartezeit angerechnet werden könnte ? Ist es erforderlich den Nachweis eines solchen Praktikums schon in die Online Bewerbung aufzunehmen, damit sich die Chancen auf einen Platz für den gewünschten Studiengang verbessern ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Re: Wartesemester & Praktikum
Hallo Ben2100,

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Das Praktikum zählt also als Wartezeit.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Darüber hinaus wird Ihr Praktikum bei der Bewerbung nicht berücksichtigt, da bei der Auswahl der Bewerber*innen für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg lediglich die Kriterien Durchschnittsnote und Wartezeit eine Rolle spielen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemester & Praktikum
Sehr geehrte Frau Schelling,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Lassen sich eventuell FsJ oder Bundesfreiwilligendienste auf die Wartezeit anrechnen ?
MfG Ben
Re: Wartesemester & Praktikum
Lieber Ben,

Für FSJ und Bundesfreiwilligendienste gilt das gleiche wie für das Praktikum: Sie gelten als Wartezeit, werden aber darüber hinaus nicht positiv für die Bewerbung berücksichtigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemester & Praktikum
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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