Bearbeitet Nachreichen von Unterlagen
Hallo zusammen,

ungünstiger Weise stellte ich heute nach Abgabe meines Immatrikulationsantrages für den Master fest, dass ich einen Nachweis nicht so wie von der Uni gewünscht abgegeben habe.
Wir sollten eine Bestätigung für die angemeldete Bachelorarbeit auf Stine ausdrucken, nicht die Bestätigungsmail über die Anmeldung der Bachelorarbeit von der ZPLA, welche ich auf meinem privaten Account erhielt, ausdruckte und bei Euch heute Vormittag einreichte.
Ist es möglich, den Stineausdruck nachträglich nun noch an meinen Vorgang zu hängen??? Reicht der Nachweis durch die Mail vom ZPLA vielleicht?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung, vielen Dank
Johannes Möller
Re: Nachreichen von Unterlagen
Lieber Herr Möller,

Sie können die Bestätigung aus STiNE innerhalb der Immatrikulationsfrist nachreichen, auch wenn Sie die anderen Unterlagen schon eingereicht haben. Bitte vermerken Sie auf dem nachgereichten Dokument Ihre Bewerbungsnummer.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachreichen von Unterlagen
Vielen Dank Frau Schelling!
Antworten