Guten Tag!
ich habe heute meinen Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang Kunstgeschichte bekommen. In der Checkliste https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf steht, dass ich die Dokumente als einfache Kopien einreichen muss, im Merkblatt fuer das Fach Kunstgeschichte https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... hichte.pdf, auf Seite 4 steht es aber, dass ich die Unterlagen als beglaubte Kopien einreichen muss. Koennten Sie mir bitte sagen, welche Kopien muss ich mit meinem Immatrikulationsantrag einreichen?
Eine weitere Frage waere, ob ich der Nachweis der Englischkenntnisse zussammen mit dem Nachweis Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache bis zum
Ende des ersten Studienjahres einreichen kann?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Anja,
Sie müssen nur einfach Kopien einreichen, eine Beglaubigung ist nicht mehr erforderlich. Da diese Regelung neu ist, enthält das Merkblatt noch veraltete Informationen. Die Information im Merkblatt, dass Sie die Sprachkenntnisse bis zum Ende des ersten Studienjahres nachweisen können, ist aber korrekt und bezieht sich auf Englisch und die weitere Fremdsprache.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie müssen nur einfach Kopien einreichen, eine Beglaubigung ist nicht mehr erforderlich. Da diese Regelung neu ist, enthält das Merkblatt noch veraltete Informationen. Die Information im Merkblatt, dass Sie die Sprachkenntnisse bis zum Ende des ersten Studienjahres nachweisen können, ist aber korrekt und bezieht sich auf Englisch und die weitere Fremdsprache.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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