Bearbeitet Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Guten Tag,

ich hätte zwei Fragen bzgl. des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung.

So wie ich das aus der Checkliste für den Immatrikulationsantrag und der Homepage entnehmen konnte, reicht eine einfache Kopie der HZB für die Immatrikulation aus. Eine beglaubigte Kopie ist nicht nötig. In der Information zur Online-Bewerbung unter 1.2.1 auf Seite 5 steht jedoch "Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen amtlich beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen" - was ich auch früheren Immatrikulationsanträgen so kenne. Durch die unterschiedlichen Angaben bin nun etwas verwirrt, ob tatsächlich eine einfache, unbeglaubigte Kopie ausreicht oder ob sie doch beglaubigt sein muss.

Zudem habe ich mich nicht mit dem Abitur, sondern einem Bachelorabschluss beworben, den ich an einer privaten - aber staatlich anerkannten - Hochschule erworben habe. Reicht es hier aus, wenn ich das Abschlusszeugnis mitsamt Bachelorurkunde einreiche oder müssen auch das Diploma Supplement oder ggf. andere Unterlagen eingereicht werden?

Vielen Dank!
Re: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo Student1910 ,

Die Information auf de Homepage ist korrekt und die in den Bewerbungsinformationen ist veraltet - Sie müssen nur eine einfache Kopie einreichen. Vielen Dank für den Hinweis - wir korrigieren das auch in den Bewerbungsinformationen.

Das Abschlusszeugnis reicht aus - Urkunde und Diploma Supplement sind nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Bei mir hat sich noch eine Frage bzgl. des Nebenfaches ergeben. Und zwar schreibe ich mich im Nebenfach Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients - Islamwissenschaften ein. Meine Regelstudienzeit in meinem Hauptfach beträgt 6 Semester. Ich habe nun in Erfahrung gebracht, dass die Regelstudienzeit in Islamwissenschaften - im Hauptfach - 8 Semester beträgt. Ich gehe aber mal davon aus, dass es sich im Nebenfach mit meinem 6-semestrigen Hauptstudium vereinbaren lässt bzw. die Regelstudienzeit im Nebenfach ebenfalls 6 Semester beträgt?

Zudem werden auf der Homepage gute Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt. Nachweise hierzu oder auch andere Nachweise muss ich für das Nebenfach aber nicht erbringen, richtig (geht zumindest aus der Checkliste nicht hervor)?

Auch stellt sich mir im Zusammenhang mit der Checkliste die Frage, ob und wann man sich im Zuge der Immatrikulation oder des Studium ausweisen muss, da in der Checkliste keine Legitimationspapiere gefordert werden.

Vielen Dank nochmal für Ihre schnellen Antworten!
Re: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo Student1910,

Das Nebenfach ist auf eine Regelstudienzeit von 6 Semestern ausgelegt. Ein formaler Englischnachweis ist nicht erforderlich. Ausweisen müssen Sie sich im Rahmen der Einschreibung nicht, Ihre Identität wird anhand Ihrer Hochschulzugangsberechtigung überprüft.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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