Bearbeitet Immatrikulationsantrag für das Wintersemester 2019/2020
Guten Tag,

diese Woche habe ich meine Zulassung für den Studiengang M.Sc. BWL bekommen. Zu dem Immatrikulationsantrag habe ich eine Frage.

Hierbei wird folgende Frage gestellt:

2. Angabe zu nicht bestandenen Prüfungen | Failed Examinations
Haben Sie eine Modulprüfung, eine Vorprüfung oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule endgültig nicht bestanden?

Ist mit endgültig nicht bestanden gemeint, dass man den Drittversuch nicht bestanden hat? Oder auch, dass man ein Modul nicht bestanden hat und anstatt das Modul im Zweitversuch zu schreiben bzw zu bestehen, ein Ersatzmodul gewählt hat? (kein Pflichtfach)

Letzteres trifft auf mein Bachelorstudium zu und nach meinem Verständnis würde ich die Frage mit nein beantworten.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Güßen
Axel
Re: Immatrikulationsantrag für das Wintersemester 2019/2020
Lieber Axel,

Nein ist in Ihrem Fall die richtige Antwort - es geht bei der Frage nur um Prüfungen, die im letzten Versuch nicht bestanden wurden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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