Bearbeitet Englisch-Nachweis bei Zulassung für den M.Sc. Psychologie
Hallo,

ich habe eine Zulassung für den M.Sc. Psychologie erhalten. Leider wird es mir nicht möglich sein, bis zur Immatrikulationsfrist den erforderlichen Englisch-Nachweis zu erbringen (in meinem Fall der TOEFL).
Meine Frage lautet daher, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, für dieses Dokument eine Fristverlägerung zu erhalten?

Sollte dies nicht möglich sein, anschließend meine 2. Frage: Wenn ich für das WS 2019/20 eine Zulassung erhalten habe, meinen Studienplatz jedoch aufgrund des fehlenden Nachweises nicht antreten kann, wie würde eine erneute Bewerbung zum SoSe 2020 ablaufen? Würde ich ganz normal am Bewerbungsverfahren teilnehmen, als sei ich nie zugelassen worden oder gibt es die Möglichkeit, die Zulassung sozusagen "zurückzustellen"?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
Franziska P.
Re: Englisch-Nachweis bei Zulassung für den M.Sc. Psychologie
Liebe Franziska,

Die Frist zur Immatrikulation kann nicht verlängert werden - wenn Sie den Nachweis also nicht rechtzeitig einreichen, wird Ihre Zulassung zurückgenommen.

Auch eine Rückstellung der Zulassung ist in dem Fall nicht möglich - Sie müssen sich dann erneut bewerben. Dies ist erst wieder zum Wintersemester 2020/21 möglich, da für den Masterstudiengang Psychologie zum Sommersemester nicht zugelassen wird.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Englisch-Nachweis bei Zulassung für den M.Sc. Psychologie
Hallo,

nach meinem Verständis sind die hier angebenen Informationen nicht korrekt bzw. vollständig. Wenn die Hochschulzugangsberechtigung mindestens 6 Jahre English Schulunterricht beinhaltet, wird kein weiteres Zertifikat benötigt. Oder irre ich mich hier?

Darüber hinaus sind im Falle einer Zulassung zur Einschreibung Kenntnisse der englischen
Sprache auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
Die Kenntnisse sind im Rahmen der Einschreibung durch die Hochschulzugangsberechtigung
(mindestens 6 Jahre Englisch-Schulunterricht) oder durch internationale Sprachnachweise für die
Stu-fe B2 (z.B. Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paperbased: mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) nachzuweisen.
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Das Dokument lässt sich über die Checkliste finden (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-pl.pdf)


Viele Grüße
Berthold
Re: Englisch-Nachweis bei Zulassung für den M.Sc. Psychologie
Hallo Berthold,

Nein, Sie irren sich nicht. Franziska hatte in dem oben stehenden Beitrag aber danach gefragt, ob es möglich ist, das TOEFL-Zertifikat nachzureichen, darauf bezog sich meine Antwort. Wenn ein Abiturzeugnis vorliegt, aus dem 6 Jahre Schulunterrricht in Englisch hervorgehen, ist gar kein TOEFL-Zertifikat erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten