Bearbeitet Hochschulwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss mich für meinen kommenden Hochschulwechsel zum Wintersemester 2019/2020 exmatrikulieren. In dem Online-Antrag bin ich mir nicht sicher welches Antragssemester ich angeben soll, wenn ich zum 30.09.2019 exmatrikuliert werden möchte.

Außerdem benötige ich eine Noten- und Fächerübersicht. Bekomme ich die mit meinem Exmatrikulationsbescheid zugeschickt (insbesondere wenn ich noch ausstehende Prüfungen habe) und wann kann ich damit rechnen?

Vielen Dank im Voraus, beste Grüße
Re: Hochschulwechsel
Liebe Beatrice,

Wenn Sie zum 30.09.2019 exmatrikuliert werden möchten, wählen Sie "Sommersemester 2019" und "zum Semesterende" aus.

Eine Noten- und Fächerübersicht bekommen Sie nicht automatisch mit der Exmatrikulationsbescheinigung zugeschickt, erst mit dem Zeugnis bekommen Sie automatisch ein Transcript of Records. Wenn Sie die Übersicht jetzt benötigen, müssen Sie sie gesondert beim Studienbüro ihre Studiengangs beantragen. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel
Vielen Dank
Re: Hochschulwechsel
Hallo,

Ich hätte doch noch mal eine Frage. Meine ausstehende Prüfung ist am 02.10., kann ich daran noch teilnehmen oder könnte ich am Folgetag exmatrikuliert werden?

Mit wem könnte ich möglicherweise persönlichen oder telefonischen Kontakt aufnehmen um das halbwegs unkompliziert zu klären?

Mit besten Grüßen
Beatrice
Re: Hochschulwechsel
Liebe Beatrice,

Ob Sie zum Ablegen der letzten Prüfung noch immatrikuliert sein müssen, müssen Sie mit dem Studienbüro Ihres Studiengangs klären. Hierzu gibt es keine universitätsübergreifenden Regelungen. Wenn Sie immatrikuliert sein müssen, müssen Sie sich für das kommende Semester noch einmal zurückmelden, um die Prüfung abzulegen und können sich nicht zum 30.09. exmatrikulieren.

Wenn Sie für die Prüfung nicht mehr immatrikuliert sein müssen, empfehle ich Ihnen, sich nicht aktiv per Antrag zu exmatrikulieren, sondern sich für das kommende Semester nicht zurück zu melden. Im Falle dessen, dass Sie die Prüfung nicht bestehen, ist es nämlich ein Problem, die Prüfung zu wiederholen, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Sofern Sie aber aufgrund von fehlender Rückmeldung exmatrikuliert sind, können Sie sich ohne Probleme (aber gegen Gebühr) verspätet zurückmelden, um die Prüfung zu wiederholen. Wenn Sie sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, ist es unter Umständen sehr problematisch, sich zur Wiederholung einer Prüfung wieder einzuschreiben.

Sollten Sie weiteren persönlichen oder telefonischen Klärungsbedarf haben, nutzen Sie dazu gern unsere telefonischen und persönlichen Kontaktmöglichkeiten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lefon.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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