Bearbeitet Immatrikulationsbescheinigung für Anträge
Guten Tag,

Für einige Anträge (z. B. Die Krankenkasse) brauche ich eine Immatrikulationsbescheinigung. Diese wurde bisher nicht bereitgestellt. Da Freunde von anderen Unis berichteten, dass sie die Bescheinigung dort schon erhalten haben, wollte ich mal fragen, ob ich sie vielleicht übersehen habe oder ob sie erst mit den restlichen Unterlagen eingeht (eine Eingangsbestätigung meines Antrags habe ich bekommen). Da diese meines Wissens nach erst Ende September eingehen, wollte ich darüber hinaus erfragen, ob es in diesem Falle eine andere Möglichkeit gibt, die Immatrikulation an der Uni Hamburg nachzuweisen.

Freundliche Grüße
Mika
Re: Immatrikulationsbescheinigung für Anträge
same
Re: Immatrikulationsbescheinigung für Anträge
Hallo Mika,

Nein, Sie haben nichts übersehen. Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie erst nach Abschluss des Immatrikulationsverfahrens und nach Zahlung des Semesterbeitrags. Eine andere Möglichkeit, die Immatrikulation nachzuweisen, gibt es nicht - in der Regel ist das aber auch nicht nötig. Krankenkassen etc. wissen, dass Sie die Bescheinigung von einigen Hochschulen erst später erhalten als von anderen - uns sind keine Fälle bekannt, in denen dies ein Problem dargestellt hat.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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