Ich habe letzte Woche meinen Immatrikulationsantrag für den Master abgegeben. Wann muss ich den Semesterbeitrag überweisen?
Ich habe gelesen, dass die Überweisungsaufforderung im Stine-Account angezeigt wird, aber man bekommt ja erst 4 Wochen nach Immatrikulationsfrist die neuen Stine-Zugangsdaten. Muss ich daher erst im Oktober das Geld überweisen? Und muss ich bis dahin nichts weiter tun? (Master Psychologie, komme von einer anderen Uni)
Liebe Luisa,
Genauso ist es. Bis Sie die Zugangsdaten für Ihr Studierendenaccount erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Die Zahlung wird erst dann fällig, wen Sie die Zugangsdaten und Ihre Matrikelnummer haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Genauso ist es. Bis Sie die Zugangsdaten für Ihr Studierendenaccount erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Die Zahlung wird erst dann fällig, wen Sie die Zugangsdaten und Ihre Matrikelnummer haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Moin,
ich habe eine Zulassung zum Masterstudium bekommen, obwohl ich mein Bachelorzeugniss noch nicht habe. Das heisst, ich werde dann ja im nächsten Semester sowohl im Bachelor als auch im Master eingeschrieben sein. Frage: Muss ich dann also zweimal den Semesterbeitrag bezahlen?
Danke
ich habe eine Zulassung zum Masterstudium bekommen, obwohl ich mein Bachelorzeugniss noch nicht habe. Das heisst, ich werde dann ja im nächsten Semester sowohl im Bachelor als auch im Master eingeschrieben sein. Frage: Muss ich dann also zweimal den Semesterbeitrag bezahlen?
Danke
Hallo bastiano34,
Nein, das müssen Sie nicht. Auch bei einer parallelen Immatrikulation für zwei Studiengänge zahlen Sie den Semesterbeitrag nur einmal.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Nein, das müssen Sie nicht. Auch bei einer parallelen Immatrikulation für zwei Studiengänge zahlen Sie den Semesterbeitrag nur einmal.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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