Bearbeitet Regelstudienzeit Frage BWL
Moin liebes Team der Studienberatung,

ich habe inzwischen 168 ECTS (BWL B. Sc.) mir fehlt lediglich die Bachelorarbeit. Die ich mit in das 7. Semester nehme daher eine Frage bzgl. der Studienzeitverlängerung.

"Modul- bzw. Modulteilprüfungen für Pflicht-, Wahlpflicht- (in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern) und Wahlmodule (im Freien Wahlbereich) im 5. und 6. Fachsemester sollten innerhalb der Regelstudienzeit von sechs Semestern absolviert werden."
(Vgl. https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... l/faq.html)

Zählt dazu auch die Bachelorarbeit? Also muss ich eine Studienzeitverlängerung beantragen?

Viele Grüße
Peter
Re: Regelstudienzeit Frage BWL
Lieber Peter,

Eine Studienzeitverlängerung kann und muss an der Uni Hamburg nicht beantragt werden. Inwiefern die Bestimmung, die Sie gefunden haben, für Ihr Studium problematisch sein kann, bringen Sie am besten beim Studienbüro BWL in Erfahrung: https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/servi ... buero.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten