Bearbeitet Studienplatztausch
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf mich Ihnen kurz vorstellen als eine Kollegin der FAU Erlangen-Nürnberg, Leiterin der Zulassungsstelle, bei der auch Studienplatztauschanträge bearbeitet werden.

Die FAU Erlangen-Nürnberg erhält Anfragen zum Studienplatztausch, vor allem in Medizin, an dem auch Studierende der Universität Hamburg beteiligt sind. Eine Grundvoraussetzung für die Tauschgenehmigung der FAU ist die (endgültige) Immatrikulation im entsprechenden Studiengang an der am Tausch beteiligten Universität.

Tauschwillige der Universität Hamburg berichten uns, dass dort die Einschreibung erst einmal nur vorläufig erfolgt und endgültig erst Ende Oktober vollzogen wird.

Stimmt diese Aussage und warum erfolgt eine vorläufige Einschreibung?

Ich wäre Ihnen für eine Erläuterung dankbar, denn ohne Kenntnis der Umstände können wir Studienplatztauschanträge nicht genehmigen

Mit freundlichen Grüßen
Carolin Raspe

FAU Erlangen-Nürnberg
Referat für Zulassung und Stipendien/Central Office for Admissions and Scholarships
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Re: Studienplatztausch
Liebe Frau Raspe,

In der Tat werden die Studierenden an der Universität Hamburg zunächst vorläufig immatrikuliert, wenn sie den Antrag auf Immatrikulation gestellt haben. Sie erhalten dann zunächst vorläufige Semesterunterlagen (noch keine Immatrikulationsbescheinigung) und eine Matrikelnummer. Die Nummer brauchen sie, um den Semesterbeitrag zahlen zu können. Erst wenn der Beitrag bei uns eingegangen ist, werden die Studierenden endgültig immatrikuliert. Da die Studierenden die vorläufigen Semesterunterlagen häufig erst Ende September erhalten, erfolgt dann die endgültige Einschreibung erst im Oktober.

Im Hinblick auf einen Tausch wäre es also sicher im Sinne des reibungslosen Ablaufs und rechtzeitigen Studienstarts sinnvoll, wenn Sie zum Zweck des Tausches von Studierenden der Uni Hamburg auch die vorläufige Immatrikulation akzeptieren würden. Personen, die vorab tauschen möchten, raten wir auch immer, den Semesterbeitrag nicht zu bezahlen, da sie sich den Beitrag sonst nach dem Tausch umständlich per Antrag zurück erstatten lassen müssten. Daher kann es, sofern sich die Studierenden an unseren Rat halten, gar nicht vorkommen, dass sie zum Zeitpunkt des Tauschantrags bereits endgültig immatrikuliert sind.

Herzliche Grüße nach Erlangen
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studienplatztausch
Liebe Frau Schelling,

ganz herzlichen Dank für Ihre rasche Erläuterung.

Viele Grüße nach Hamburg aus dem schönen Bayern

Carolin Raspe
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