Ich habe eine Zulassung für Medizin erhalten und persönlich die Unterlagen für die Immatrikulation abgegeben. Ursprünglich wollte ich mit einer zuständigen Person sprechen, um sicher zu sein, dass meine Unterlagen vollständig sind. Der Angestellte am Service Point meinte, dass er dies prüfen könne. Die Unterlagen waren laut ihm vollständig. Nun habe ich eine Ablehnungsbescheid erhalten, mit der Begründung einer fehlenden Hochschulzugangsberechtigung. Daraufhin bin ich sofort nach Hamburg gefahren. Am Service Point verwies man mich auf die Sprechzeiten für die Beratung für Bewerbung und Zulassung. Was soll ich machen? Ich bin verzweifelt ohne das Studium verliere ich mein Stipendium sowie mein Zimmer in Hamburg.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Lieber Herr Akar,
Ich habe Ihre Unterlagen noch einmal überprüfen lassen. Sie haben ein Zeugnis Ihres ausländischen Schulabschlusses und eine Übersetzung eingereicht. Das reicht als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung aber nicht aus, da die Universität Hamburg ausländische Zeugnisse nicht selbst darauf hin überprüft, ob diese als Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen anerkannt sind. Diese Überprüfung muss bei uni-assist e.V. erfolgen, der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei der Uni Hamburg erfolgt dann über die Vorprüfungsdokumentation (VPD), die uni-assist ausstellt: https://www.uni-hamburg.de/vpd Sie haben mit Ihren Unterlagen keine VPD oder gleichwertige Anerkennung einer deutschen Behörde eingereicht, daher wurde Ihre Zulassung zurück genommen.
Dass Ihre Unterlagen am ServicePoint auf Vollständigkeit überprüft wurden, ist ausgeschlossen. An der Universität Hamburg erfolgt auch bei einer persönlichen Abgabe der Immatrikulationsunterlagen keine Vorprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nlich.html Sie müssen daher die Aussage des Servicemitarbeiters missverstanden haben.
Gegen die Rücknahme der Zulassung können Sie Widerspruch einlegen - Details dazu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Ablehnungsbescheids. Ich sehe allerdings, wenn Sie keine VPD oder gleichwertige Anerkennung einer deutschen Behörde eingereicht haben, keine nennenswerte Chance auf Erfolg eines Widerspruchs.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich habe Ihre Unterlagen noch einmal überprüfen lassen. Sie haben ein Zeugnis Ihres ausländischen Schulabschlusses und eine Übersetzung eingereicht. Das reicht als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung aber nicht aus, da die Universität Hamburg ausländische Zeugnisse nicht selbst darauf hin überprüft, ob diese als Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen anerkannt sind. Diese Überprüfung muss bei uni-assist e.V. erfolgen, der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei der Uni Hamburg erfolgt dann über die Vorprüfungsdokumentation (VPD), die uni-assist ausstellt: https://www.uni-hamburg.de/vpd Sie haben mit Ihren Unterlagen keine VPD oder gleichwertige Anerkennung einer deutschen Behörde eingereicht, daher wurde Ihre Zulassung zurück genommen.
Dass Ihre Unterlagen am ServicePoint auf Vollständigkeit überprüft wurden, ist ausgeschlossen. An der Universität Hamburg erfolgt auch bei einer persönlichen Abgabe der Immatrikulationsunterlagen keine Vorprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nlich.html Sie müssen daher die Aussage des Servicemitarbeiters missverstanden haben.
Gegen die Rücknahme der Zulassung können Sie Widerspruch einlegen - Details dazu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Ablehnungsbescheids. Ich sehe allerdings, wenn Sie keine VPD oder gleichwertige Anerkennung einer deutschen Behörde eingereicht haben, keine nennenswerte Chance auf Erfolg eines Widerspruchs.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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