Hallo,
ich habe meine Bestätigung der Versicherung, dass ich von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht befreit wurde nachgereicht. Woher weiß ich, ob diese bei ihnen angekommen ist und richtig ist?
Und wann bekomme ich meine vorläufigen Semsterunterlagen, weil es sind schon ca. 3 Wochen seit der Immatrikulationsfrist vergangen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo annischolz,
Ich kann Ihnen anhand der hier angegebenen Mailadresse mitteilen, dass Sie vorläufig immatrikuliert sind und Ihre vorläufigen Semesterunterlagen am 18.09. versendet wurden.
Über den Eingang und die Korrektheit von Nachreichungen werden Sie nicht benachrichtigt, Auskünfte dazu können von uns aufgrund der großen Menge von eingehenden Nachreichungen nicht gegeben werden. Sollte die Bescheinigung nicht eingegangen sein oder nicht korrekt sein, werden Sie darüber ca. Mitte Oktober noch einmal benachrichtigt. Ihre Immatrikulation ist nicht gefährdet, wenn die Bescheinigung nicht eingegangen oder nicht korrekt ist, Sie erhalten lediglich keine endgültigen Semesterunterlagen und keine Online-Semesterbescheinigung, so lange keine korrekte Bescheinigung vorliegt.
Dass die Bescheinigung eingegangen ist und korrekt ist, merken Sie daran, dass Sie Ihre Online-Semesterbescheinigung in Ihrem STiNE-Account erhalten. Die Erstellung der Bescheinigung erfolgt aber erst nach dem Eingang des Semesterbeitrags. Die Erstellung muss nicht sofort nach dem Eingang des Beitrags erfolgen, sondern kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich kann Ihnen anhand der hier angegebenen Mailadresse mitteilen, dass Sie vorläufig immatrikuliert sind und Ihre vorläufigen Semesterunterlagen am 18.09. versendet wurden.
Über den Eingang und die Korrektheit von Nachreichungen werden Sie nicht benachrichtigt, Auskünfte dazu können von uns aufgrund der großen Menge von eingehenden Nachreichungen nicht gegeben werden. Sollte die Bescheinigung nicht eingegangen sein oder nicht korrekt sein, werden Sie darüber ca. Mitte Oktober noch einmal benachrichtigt. Ihre Immatrikulation ist nicht gefährdet, wenn die Bescheinigung nicht eingegangen oder nicht korrekt ist, Sie erhalten lediglich keine endgültigen Semesterunterlagen und keine Online-Semesterbescheinigung, so lange keine korrekte Bescheinigung vorliegt.
Dass die Bescheinigung eingegangen ist und korrekt ist, merken Sie daran, dass Sie Ihre Online-Semesterbescheinigung in Ihrem STiNE-Account erhalten. Die Erstellung der Bescheinigung erfolgt aber erst nach dem Eingang des Semesterbeitrags. Die Erstellung muss nicht sofort nach dem Eingang des Beitrags erfolgen, sondern kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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