Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wurde an meiner neuen Uni falsch/schlecht beraten und mir wurde geraten mich, wenn denn möglich, an der Uni Hamburg zu exmatrikulieren. Mir war es möglich, da mir nur noch die Bachelorarbeit fehlt, sodass ich den Antrag gestellt habe.
Jetzt gab es aber Probleme, da ich noch nicht alle Credit-Points habe (das hatte ich im Vorhinein angegeben und sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich erst zum 29.10 meine Bachelorarbeit abgebe),sodass ich mich (nun doch) nicht an der neuen Uni immatrikulieren kann. Jetzt bin ich an keiner Uni immatrikuliert, deshalb wollte ich mich danach erkundigen, ob ich die Exmatrikulation widerrufen kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße
Emily Keppel
Liebe Frau Keppel,
Eine Exmatrikulation auf eigenen Antrag kann an der Uni Hamburg in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Wenn Sie den Antrag auf Exmatrikulation aber nicht mit Tagesdatum, sondern zum 30.09. gestellt haben, schreiben Sie uns bitte noch vor dem 30.09 über das folgende Kontaktformular, dann kann der Antrag noch storniert werden: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Exmatrikulation auf eigenen Antrag kann an der Uni Hamburg in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Wenn Sie den Antrag auf Exmatrikulation aber nicht mit Tagesdatum, sondern zum 30.09. gestellt haben, schreiben Sie uns bitte noch vor dem 30.09 über das folgende Kontaktformular, dann kann der Antrag noch storniert werden: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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