Sehr geehrtes Team,
ich habe bisher meine Unterlagen noch nicht erhalten. Leider konnte ich bisher meine Exmatrikulationsbescheinigung nicht einreichen (meine vorherige Uni macht Schwierigkeiten). Gäbe es eine Möglichkeit, im System nachzuschauen, ob ich bereits vorläufig immatirkuliert bin? Ich mache mir Sorgen, dass etwas ggf. nicht geklappt hat.
Mit den besten Grüßen und einen schönen Tag,
Stefan
Lieber Stefan,
Keine Sorge - Sie sind vorläufig immatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen - das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie nicht rechtzeitig immatrikuliert werden, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen zu erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Keine Sorge - Sie sind vorläufig immatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen - das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie nicht rechtzeitig immatrikuliert werden, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen zu erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mittlerweile habe ich die vorläufigen Dokumente auch erhalten. Können Sie mir sagen, bis wann der Semesterbeitrag überwiesen sein muss?
Momentan sieht es so aus, als würde ich etwa zum 03. Oktober die Exmatrikulationsbescheinigung in Hamburg nachreichen können. Wäre dies immer noch ausreichend?
Mit den besten Grüßen und danke für Ihre Zeit,
Stefan
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mittlerweile habe ich die vorläufigen Dokumente auch erhalten. Können Sie mir sagen, bis wann der Semesterbeitrag überwiesen sein muss?
Momentan sieht es so aus, als würde ich etwa zum 03. Oktober die Exmatrikulationsbescheinigung in Hamburg nachreichen können. Wäre dies immer noch ausreichend?
Mit den besten Grüßen und danke für Ihre Zeit,
Stefan
Lieber Stefan,
Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 03. Oktober nachreichen, ist das vollkommen ausreichend.
Den Semesterbeitrag sollten Sie so schnell wie möglich überweisen. Für sich neu einschreibende Studierende gibt es dafür keine fest Frist, der Beitrag sollte aber bis zum 01.10. eingegangen sein, damit sicher gestellt ist, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 03. Oktober nachreichen, ist das vollkommen ausreichend.
Den Semesterbeitrag sollten Sie so schnell wie möglich überweisen. Für sich neu einschreibende Studierende gibt es dafür keine fest Frist, der Beitrag sollte aber bis zum 01.10. eingegangen sein, damit sicher gestellt ist, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
mir geht es ähnlich, ich habe allerdings noch keine Unterlagen erhalten. Könnte Sie mir mitteilen, ob ich vorläufig immatrikuliert bin?
Schöne Grüße
Jonas Rubbert
mir geht es ähnlich, ich habe allerdings noch keine Unterlagen erhalten. Könnte Sie mir mitteilen, ob ich vorläufig immatrikuliert bin?
Schöne Grüße
Jonas Rubbert
Lieber Herr Rubbert,
Ich kann Ihnen anhand der hier angegebenen Mailadresse mitteilen, dass Sie vorläufig immatrikuliert sind und Ihre vorläufigen Semesterunterlagen heute versendet wurden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich kann Ihnen anhand der hier angegebenen Mailadresse mitteilen, dass Sie vorläufig immatrikuliert sind und Ihre vorläufigen Semesterunterlagen heute versendet wurden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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