Bearbeitet Exmatrikulation nach bestandenem Master
Hi,


Muss ich einen Antrag stellen, wenn ich mich nach dem Master exmatrikulieren lassen will, oder passiert das ohne meine Zutun? Worauf muss ich sonst noch achten (Was ist z.B. mit der Zugangskarte für den Überseering?)?

Problem ist bei mir, dass das Studienbüro Philosophie immer noch keine Abgangszeugnis erstellt hat (ich habe definitv bestanden und die Note steht auch fest). Ändert das an der Situation? Rückgemeldet habe ich nicht.

Noch eine andere Frage, da es sich jetzt schon unzumutbar lange (über einen Monat) mit der Zeugniserstellung auf sich warten lässt: Was kann ich tun, damit endlich was geschieht? Ich bräuchte das Zeugnis drigend und habe das auch so kommuniziert.
Re: Exmatrikulation nach bestandenem Master
Lieber Florian,

Wenn Sie das Studium abgeschlossen haben, müssen Sie keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Sie werden zum Ende des Semesters, in dem das Zeugnis erstellt wird, automatisch exmatrikuliert. Wenn Sie sich nicht zurück gemeldet haben, werden Sie auch dann exmatrikuliert, wenn das Zeugnis noch nicht erstellt wurde. Sie können sich in dem Fall aber auch noch einmal zurück melden, wenn Sie noch ein Semester eingeschrieben bleiben möchten.

In Bezug auf die Beschleunigung der Zeugniserstellung können wir leider gar nichts tun - die Erstellung läuft ausschließlich über die Fachbereiche. Das Studienbüro Philosophie kann aber vielleicht weiter helfen: https://www.philosophie.uni-hamburg.de/ ... buero.html Dort können Sie auch die Frage bezüglich der Zugangskarte für den Überseering im Falle der Exmatrikulation klären.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten