Hallo,
ich habe Montag meine mündliche Abschlussprüfung vom Deutschsprachige Literaturen-Master, konnte bislang aber noch nicht in Erfahrung bringen, wie ich mit der Exmatrikulation verfahre. Muss ich mich zurückmelden, weil am 30. voraussichtlich noch nicht direkt meine Leistungen bei Stine eingetragen sind und dann ja das neue Semester beginnt? Ich habe gehört, wenn ich mich (unter diesen Bedingungen) einfach nicht zurückmelde, werde ich mit der Begründung exmatrikuliert, dass ich mich nicht zurückgemeldet habe und nicht, dass mein Studium abgeschlossen ist. Andererseits kann ich die Exmatrikulation für abgeschlossenes Studium noch nicht beantragen, weil mir dafür ja noch die Abschlussnoten fehlen bzw. ich noch nicht bestanden habe. Es ist allerdings wegen eines Jobs für mich wichtig, bis Mitte Oktober exmatrikuliert zu sein, was dagegen spricht, mich einfach zurückzumelden, weil die Exmatrikulation dann ja noch mehrere Wochen Bearbeitungszeit braucht.
Telefonisch wurde mir geraten, mich an das Prüfungsmanagement meines Studiengangs zu wenden, das mich aber hierher zurückverwiesen hat, deswegen wäre ich sehr dankbar für Hilfe.
Danke!
Hallo sblss,
Wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie die Abschlussprüfung bestanden haben, können Sie sich exmatrikulieren. Ihre Noten können auch dann eingetragen werden, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Sicherer ist es aber, wenn Sie sich einfach nicht zurück melden - dann haben Sie für den Fall, dass Sie doch nicht bestanden haben sollten, noch die Möglichkeit der verspäteten Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html Der Grund Ihrer Exmatrikulation ist in keinem Zusammenhang relevant und wird auch nicht ausgewiesen, d.h. Sie haben keinerlei Nachteil, wenn die Exmatrikulation aus dem Grund erfolgt, dass Sie sich nicht zurück gemeldet haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie die Abschlussprüfung bestanden haben, können Sie sich exmatrikulieren. Ihre Noten können auch dann eingetragen werden, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Sicherer ist es aber, wenn Sie sich einfach nicht zurück melden - dann haben Sie für den Fall, dass Sie doch nicht bestanden haben sollten, noch die Möglichkeit der verspäteten Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html Der Grund Ihrer Exmatrikulation ist in keinem Zusammenhang relevant und wird auch nicht ausgewiesen, d.h. Sie haben keinerlei Nachteil, wenn die Exmatrikulation aus dem Grund erfolgt, dass Sie sich nicht zurück gemeldet haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg