Guten Tag,
Ich bin derzeit in Jura als Nebenfach (1.Semester) eingeschrieben und ziehe in Erwägung, mich nächstes WS ins Hauptfach zu bewerben und eine juristische Laufbahn zu beginnen.
Derzeit habe ich zwei Gedanken:
1. Entweder ich mache jetzt schon die Einführungsmodule, um sie mir nachher anrechnen zu lassen
2. Oder ich wechsle das Nebenfach, um mir nicht, durch die Belegung des Fachs, Türen zu schließen.
Dabei hängt es davon ab, welche Auswirkungen 1. hätte. Schließlich meine ich gelesen zu haben, dass man sich dann nicht zum Erststudium in Rechtswissenschaft bewerben kann, sondern auf einem anderen Weg, der mir gerade nicht einfällt.
Zudem würde ich gerne erfahren, womit ich bessere Chancen habe überhaupt bei einer Bewerbung in das Fach rein zu kommen (mit Notenschnitt 1,6): als Erstsemesterstudierende oder eben als Folgestudium?
Herzliche Grüße.
Hallo Samsch,
Wenn Sie Rechtswissenschaft bisher nur im Nebenfach studiert haben, haben Sie nur die Möglichkeit der Bewerbung für das erste Fachsemester. Die Bewerbung in das Hauptstudium ist erst dann möglich, wenn die Zwischenprüfung im Hauptfach Rechtswissenschaft abgelegt wurde.
Dass Sie Rechtswissenschaft bereits im Nebenfach studiert haben, steht der Bewerbung in das erste Semester nicht im Wege - ausgeschlossen ist es nur, sich wieder in das erste Semester zu bewerben, wenn das entsprechende Fach schon im Hauptfach studiert wurde. Haupt- und Nebenfach gelten nicht als der gleiche Studiengang. Ihre Leistungen aus dem Nebenfach könne Ihnen nach der Immatrikulation für das Hauptfach angerechnet werden, sofern diese den Leistungen im Hauptfach entsprechen. Hierzu sollten Sie sich noch einmal vor der Modulwahl bei der Studienfachberatung Rechtswissenschaft beraten lassen, damit Sie möglichst im Nebenfach Module belegen, die Ihnen hinterher für das Hauptfach angerechnet werden können: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie Rechtswissenschaft bisher nur im Nebenfach studiert haben, haben Sie nur die Möglichkeit der Bewerbung für das erste Fachsemester. Die Bewerbung in das Hauptstudium ist erst dann möglich, wenn die Zwischenprüfung im Hauptfach Rechtswissenschaft abgelegt wurde.
Dass Sie Rechtswissenschaft bereits im Nebenfach studiert haben, steht der Bewerbung in das erste Semester nicht im Wege - ausgeschlossen ist es nur, sich wieder in das erste Semester zu bewerben, wenn das entsprechende Fach schon im Hauptfach studiert wurde. Haupt- und Nebenfach gelten nicht als der gleiche Studiengang. Ihre Leistungen aus dem Nebenfach könne Ihnen nach der Immatrikulation für das Hauptfach angerechnet werden, sofern diese den Leistungen im Hauptfach entsprechen. Hierzu sollten Sie sich noch einmal vor der Modulwahl bei der Studienfachberatung Rechtswissenschaft beraten lassen, damit Sie möglichst im Nebenfach Module belegen, die Ihnen hinterher für das Hauptfach angerechnet werden können: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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