Bearbeitet Wartesemester
Hallo,

meine derzeitige Situation ist wie folgt;
Ich hatte die letzten vier Semester an der TUHH Maschinenbau studiert, habe aber am Anfang des vierten Semesters eine Prüfung endgültig nicht bestanden, sodass ich den Studiengang zu einem Fach wechseln wollte, in dem dieses Modul nicht vorhanden ist.

Für diesen Studiengangwechsel musste ich mich auf Hochschulstart noch einmal komplett neu bewerben und konnte den eigentlichen Studiengangwechsel erst in die Wege leiten, als mir über Hochschulstart ein Studienplatz angeboten wurde.

Dieser Antrag auf Studiengangwechsel ist mir nun jedoch (Ende September) doch abgelehnt worden, obwohl Hochschulstart mir einen Platz anbot, und ich stehe nun außerhalb jeglicher Fristen ohne einen Studienplatz da. Möglicherweise kann ich mir diesen Platz noch einklagen, auf Grundlage verschiedener Gründe.

Meine Frage: Besteht die Möglichkeit mir das jetzt laufende Semester (WS 19/20) und das nächste Semester (SS 20) als Wartesemester anrechnen zu lassen, damit eine Bewerbung auf einen Studienplatz im nächsten Wintersemester (WS20/21) höhere Chancen auf Erfolg hat?

Ich bitte um jegliche Hilfe, die auch sein kann mir zu sagen, an wen genau ich mich wenden muss um diese Situation mit den Wartesemestern klären zu können.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Moritz Brötzmann
Re: Wartesemester
Lieber Herr Brötzmann,

Sofern Sie sich für das kommende Wintersemester an keiner deutschen Hochschule für ein Studium einschreiben, wird das Semester in jedem Fall als Wartesemester angerechnet. Gleiches gilt für das Sommersemester 2020.

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden (siehe Hinweis unten). Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg 10 Semester.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemester
Hallo Frau Schelling,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.

MfG Moritz Brötzmann
Re: Wartesemester
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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