Hallo,
ich studiere zur Zeit Grundschullehramt mit den Fächern Mathematik und Sport an der Martin-Luther-Universität in Halle an der Saale und würde gerne nach Hamburg wechseln. Ich habe bereits einige Leistungen erbracht und wollte fragen, wer die Ansprechpartner in den Bereiche Mathematik, Sport, Psychologie und Pädagogik im Grundschullehramt sind, um diese gegebenenfalls anrechnen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Lüdecke
Lieber Jonas Lüdecke,
aufgrund der aktuellen Veränderungen fällt die Antwort etwas länger aus. Ich habe die Informationen in drei Abschnitte gegliedert.
Leider stehen viel Regelungen zu den neuen Lehramtsstudiengängen noch nicht fest. Sobald neue Informationen zu der Umgestaltung der Lehramtsstudiengänge verfügbar sind, werden Sie die auf unserem Lehramtsportal (https://www.lehramt.uni-hamburg.de) und spätestens zu Beginn der Bewerbungsphase (01.06.2020 bis 15.07.2020) auch auf unserer Webseite "Studienangebot" (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 101,120,61) finden. Schauen Sie doch einfach gelegentlich auf den genannten Webseiten vorbei und prüfen Sie, ob es bereits finale Informationen zu den neuen Lehramtsstudiengängen gibt.
Damit bleibt nur eine Bewerbung ins 1. Fachsemester des neuen Studiengangs "B.Ed. Lehramt an Grundschulen" mit darauffolgender Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.
Sie können dennoch, um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Aber auch diese unverbindlichen Auskünfte können von den Fachbereichen erst gegeben werden, wenn die neuen Lehramtsstudiengänge final beschlossen und die relevanten Informationen veröffentlicht sind. Daher muss ich Sie auch an dieser Stelle bitten, sich noch etwas zu gedulden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
aufgrund der aktuellen Veränderungen fällt die Antwort etwas länger aus. Ich habe die Informationen in drei Abschnitte gegliedert.
- Neue Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg
Leider stehen viel Regelungen zu den neuen Lehramtsstudiengängen noch nicht fest. Sobald neue Informationen zu der Umgestaltung der Lehramtsstudiengänge verfügbar sind, werden Sie die auf unserem Lehramtsportal (https://www.lehramt.uni-hamburg.de) und spätestens zu Beginn der Bewerbungsphase (01.06.2020 bis 15.07.2020) auch auf unserer Webseite "Studienangebot" (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 101,120,61) finden. Schauen Sie doch einfach gelegentlich auf den genannten Webseiten vorbei und prüfen Sie, ob es bereits finale Informationen zu den neuen Lehramtsstudiengängen gibt.
- Ihre Bewerbungsmöglichkeiten
Damit bleibt nur eine Bewerbung ins 1. Fachsemester des neuen Studiengangs "B.Ed. Lehramt an Grundschulen" mit darauffolgender Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen.
- Allgemeine Hinweise zum Thema Anerkennungen:
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.
Sie können dennoch, um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Aber auch diese unverbindlichen Auskünfte können von den Fachbereichen erst gegeben werden, wenn die neuen Lehramtsstudiengänge final beschlossen und die relevanten Informationen veröffentlicht sind. Daher muss ich Sie auch an dieser Stelle bitten, sich noch etwas zu gedulden.
Liebe Grüße
Thomas Walter