Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere jetzt im 1. Semester Wirtschaftsingenieur an der Uhh und HAW. Meine Frage richtet sich bezüglich meines Vornamens, den ich bei der Bewerbung und Immatrikulation angegeben habe. Zwar ist es so, dass auf meinem Pass bzw. Aufenthaltstitel ich zwei Vornamen habe die mit einem Bindestrich verbunden sind. Ich habe aber immer meinen 1.Vornamen benutzt und habe diesen auch logischerweise bei der Bewerbung verwendet ohne den Zweitnamen. Auf Stine und auf meinem Studentenausweis steht auch nur mein erster Vorname. Meine Frage ist jetzt, wie wird handgehabt?? Was muss ich tun? Welche Konsequenzen kann es geben?
Vielen Dank
Hallo Esy315,
In manchen Kontexten an der Uni (z.B. in manchen Studiengängen für die Prüfungsanmeldung) ist es wichtig, dass Ihr Name mit dem Namen auf Ihrem Ausweisdokument übereinstimmt. Ich würde Ihnen also raten, Ihren Namen im System der Uni ändern zu lassen.Sie können das ganz einfach tun, indem Sie eine Nachricht mit der Bitte um Änderung über das folgende Kontaktformular schicken: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In manchen Kontexten an der Uni (z.B. in manchen Studiengängen für die Prüfungsanmeldung) ist es wichtig, dass Ihr Name mit dem Namen auf Ihrem Ausweisdokument übereinstimmt. Ich würde Ihnen also raten, Ihren Namen im System der Uni ändern zu lassen.Sie können das ganz einfach tun, indem Sie eine Nachricht mit der Bitte um Änderung über das folgende Kontaktformular schicken: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die Rückmeldung.
Da ich mich über Stine schon für die ganzen Prüfungen angemeldet habe, wollte ich fragen, ob bei der Vornameänderung meine Anmeldungen ungültig sind.
Da ich mich über Stine schon für die ganzen Prüfungen angemeldet habe, wollte ich fragen, ob bei der Vornameänderung meine Anmeldungen ungültig sind.
Hallo Esy315,
Ihre Prüfungsanmeldungen bleiben auch nach der Namensänderung gültig. Was ich meinte ist, dass Sie sich in manchen Studiengängen für manche Prüfungen gar nicht erst anmelden können, wenn Ihr Name im System nicht mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmt. Bereits erfolgte Prüfungsanmeldungen werden aber durch eine Namensänderung nicht beeinflusst.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Prüfungsanmeldungen bleiben auch nach der Namensänderung gültig. Was ich meinte ist, dass Sie sich in manchen Studiengängen für manche Prüfungen gar nicht erst anmelden können, wenn Ihr Name im System nicht mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmt. Bereits erfolgte Prüfungsanmeldungen werden aber durch eine Namensänderung nicht beeinflusst.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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