Bearbeitet Wiedereinstieg Jura 10. Semester
Sehr geehrte Damen und Herren,

im WS 2011/2012 habe ich mit meinem Jurastudium in Sachsen-Anhalt begonnen. Das Studium habe ich nach vier Semestern unterbrochen, um in Hamburg eine Ausbildung zu machen. Nach der Ausbildung bin ich an meine alte Universität gegangen um dort meine Zwischenprüfung zu schreiben. Insgesamt habe ich bereits neun Semester Jura studiert. Nach dem 9. Semester habe ich mich (unter anderem auch aus familiären gesundheitlichen Schwierigkeiten) dazu entschlossen zurück nach Hamburg zu gehen und dort in meinem erlernten Beruf zu arbeiten. Meine Frage ist nun, ob unter diesen Gegebenheiten ein Wiedereinstieg in das Jurastudium in das 10. Fachsemester an der Universität Hamburg möglich ist?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe!
Re: Wiedereinstieg Jura 10. Semester
Hallo kimora89,

Ein Einstieg an der Uni Hamburg ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Sie die Zwischenprüfung bereits absolviert haben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

Da Sie Ihr Studium erst nach dem 9.Semester unterbrochen haben, ist eine Bewerbung in das Hauptstudium Jura an der Uni Hamburg nur mittels eines gesonderten Antrags möglich, da Sie bereits das vorletzte Fachsemester der Regelstudienzeit überschritten haben. In dem Antrag müssen Sie deutlich machen, welche Gründe dazu geführt haben, dass Sie länger studieren mussten. Sie finden Informationen zum Antrag auf Seite 11 des folgenden Merkblatts: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wiedereinstieg Jura 10. Semester
Sehr geehrte Frau Schelling,

zunächst vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nun habe ich mich für das höhere Fachsemester bzw. das Hauptstudium Rechtswissenschaften in Hamburg beworben. Ich konnte jedoch in der Online Bewerbung nur das 9. Fachsemester angeben obwohl ich mich für das 10. Fachsemester bewerben muss. Vor ca. einem Jahr hatte ich von der Universität Hamburg bereits eine Zusage für das 9. Fachsemester Rechtswissenschaften, habe mich jedoch aufgrund privater und familiärer Umstände dazu entschieden zunächst in meinem erlernten Beruf zu arbeiten. Meine Frage wäre jetzt, ob ich irgendwo noch angeben kann, dass ich mich nicht für das 9. sondern eigentlich für das 10. Fachsemester Rechtswissenschaften bewerben möchte.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Re: Wiedereinstieg Jura 10. Semester
Hallo kimora89,

Nein, das müssen Sie nicht. Wenn das für Sie aus irgendeinem Grund wichtig ist, können Sie nach der Immatrikulation in das 10. Fachsemester hochgestuft werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten