Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen Musterplatz an der Universität Hamburg erhalten und musste mich somit an der alten Universität exmatrikulieren, um mich hier immatrikulieren zu können.
Nach der Abgabe habe ich mich exmatrikulieren lassen, um mich an der Universität Hamburg für den Master immatrikulieren zu können.
Nun habe ich die Nachricht erhalten, dass ich die Bachelorarbeit nicht bestanden habe. Laut meiner Gutachterin, ist die Arbeit mit sehr viel Mühe und auch gut geschrieben worden, da aber einige Quellen nicht angegeben wurden, kann die Arbeit nicht als bestanden bewertet werden. Mir wird keine Möglichkeit zur Korrektur der Arbeit zur Verfügung gestellt. Ich müsse einen Zweitversuch mit einem neuen Thema starten.
Diesen müsste ich sofort beginnen, um die Abgabefrist der Bachelorurkunde an der Universität Hamburg nicht zu verpassen (31.03.2019), sonst werde ich exmatrikuliert. Um einen Zweitversuch angehen zu können, muss ich laut der Universität immatrikuliert sein, welches mir aber nicht gewährt wird. Laut Aussage einer Sachbearbeiterin im Prüfungsamt soll ich mich für das Sommersemester erneut bewerben.D.h. ich würde an der Universität Hamburg exmatrikuliert werden.
Ich habe bereits die Regelstudienzeit überschritten und befinde mich nun im 9. Semester.
Meine Frage wäre, ob ich die Bachelorarbeit an der Universität Hamburg schreiben kann.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo bktsc,
Zwar könnten Sie eventuell an der Uni Hamburg eine*n Professor*in finden, der bzw. die eine Arbeit betreuen würde, das würde Ihnen aber nicht helfen, denn da Sie an der Uni Hamburg nicht für einen Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, können Sie an der Uni Hamburg auch keinen Bachelorabschluss erwerben. Diesen müssten sie aber bis zum 31.03. erwerben, damit Sie für den Master eingeschrieben bleiben können. D.h. selbst wenn Sie die Arbeit an der Uni Hamburg schreiben könnten, müsste Ihre vorherige Uni diese Arbeit dann als Wiederholungsversuch für Ihr vorheriges Studium anerkennen, was ich von Ihrer Schilderung ausgehend für sehr unwahrscheinlich halte. Ich halte dies für unwahrscheinlich, da das Problem dort ja gar nicht darin besteht, das man Sie die Arbeit nicht schreiben lassen möchte, sondern dass Sie auch dort den Zweitversuch erst ablegen dürfen, wenn Sie wieder für den passenden Studiengang immatrikuliert sind. Das Problem ist also an beiden Hochschulen dasselbe - Ihnen fehlt die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang. Wenn Sie dort also nicht rückwirkend für das Wintersemester wieder für diesen Studiengang immatrikuliert werden können, sehe ich leider keine Lösung für das Problem und es wird darauf hinaus laufen, dass Sie die Arbeit dort im Sommersemester wiederholen und sich anschließend an der Uni Hamburg neu für den Master bewerben müssen. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zwar könnten Sie eventuell an der Uni Hamburg eine*n Professor*in finden, der bzw. die eine Arbeit betreuen würde, das würde Ihnen aber nicht helfen, denn da Sie an der Uni Hamburg nicht für einen Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, können Sie an der Uni Hamburg auch keinen Bachelorabschluss erwerben. Diesen müssten sie aber bis zum 31.03. erwerben, damit Sie für den Master eingeschrieben bleiben können. D.h. selbst wenn Sie die Arbeit an der Uni Hamburg schreiben könnten, müsste Ihre vorherige Uni diese Arbeit dann als Wiederholungsversuch für Ihr vorheriges Studium anerkennen, was ich von Ihrer Schilderung ausgehend für sehr unwahrscheinlich halte. Ich halte dies für unwahrscheinlich, da das Problem dort ja gar nicht darin besteht, das man Sie die Arbeit nicht schreiben lassen möchte, sondern dass Sie auch dort den Zweitversuch erst ablegen dürfen, wenn Sie wieder für den passenden Studiengang immatrikuliert sind. Das Problem ist also an beiden Hochschulen dasselbe - Ihnen fehlt die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang. Wenn Sie dort also nicht rückwirkend für das Wintersemester wieder für diesen Studiengang immatrikuliert werden können, sehe ich leider keine Lösung für das Problem und es wird darauf hinaus laufen, dass Sie die Arbeit dort im Sommersemester wiederholen und sich anschließend an der Uni Hamburg neu für den Master bewerben müssen. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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