Hallo,
Ich habe meinen Bachelor Technomathematik an der TUHH gemacht (letzte Prüfungsleistung im Oktober) und bin seit diesem Semester an der UHH im Master Technomathematik eingeschrieben, muss aber Bachelor-Zeugnis und Exmatrikulation noch nachreichen. Da der Studiengang aber in Kooperation der beiden Hochschulen stattfindet und die TUHH mich bereits als Materstudent führt, wird mir dort standardmäßig keine Exmatrikulation ausgestellt (da auch aus der Immatrikulation dort der Prüfungsanspruch erwächst).
Reicht es dann nur das Bachelor-Zeugnis bzw. eine Bescheinigung des Bestehens (mit Leistungsübersicht) einzureichen?
Lieber Timon,
Das ist kein Problem. Wenn Sie den Bachelor Technomathematik der TUHH studieren, gelten Sie formell als Studierender der Uni Hamburg und müssen bei einer Umschreibung für den Master keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist kein Problem. Wenn Sie den Bachelor Technomathematik der TUHH studieren, gelten Sie formell als Studierender der Uni Hamburg und müssen bei einer Umschreibung für den Master keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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